Portrait von Niklas Waßmann
Antwort von Niklas Waßmann
CDU
• 13.01.2025

Grundsätzlich sind alle Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld verpflichtet, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu haben. Die Jobcenter überprüfen dies durch regelmäßige Meldetermine und persönliche Vorsprachen.

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