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Niklas Waßmann
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Frage von Yvonne D. •

Hallo Herr Waßmann, wie kommt die Politik nach, welche urkrainischen Flüchtlinge, die von Deutschland Bürgergeld bekommen, auch noch in Deutschland sind?

Ich möchte unbedingt darauf hinweisen, dass ich absolut nichts mit "Rechts" zu tun habe.

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Sehr geehrte Frau D.

vielen Dank für Ihre wichtige Frage und Ihr Interesse an diesem Thema. Es ist verständlich, dass Sie wissen möchten, wie sichergestellt wird, dass ukrainische Geflüchtete, die Bürgergeld erhalten, tatsächlich in Deutschland anwesend sind.
Grundsätzlich sind alle Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld verpflichtet, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu haben. Die Jobcenter überprüfen dies durch regelmäßige Meldetermine und persönliche Vorsprachen. Sollte eine längere Abwesenheit geplant sein, muss diese vorher beim Jobcenter angezeigt und genehmigt werden. In der Regel sind bis zu drei Wochen Abwesenheit pro Kalenderjahr erlaubt, während dieser Zeit wird das Bürgergeld weiterhin gezahlt. Längere oder unangemeldete Abwesenheiten können jedoch zu Leistungskürzungen oder -einstellungen führen.
Es ist wichtig zu betonen, dass nach den mir vorliegenden Informationen die überwiegende Mehrheit der Geflüchteten die Regeln einhält und die ihnen gewährten Leistungen rechtmäßig bezieht. Die Behörden sind bemüht, Missbrauch zu verhindern und setzen entsprechende Kontrollmechanismen ein. Dennoch können Unregelmäßigkeiten auftreten, die dann von den zuständigen Stellen geprüft und geahndet werden müssen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Niklas Waßmann


 

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