Unterstützen Sie oder die Grünen einen schnellen Gesetzentwurf für ein angepasstes Recht zur Vaterschaftsanerkennung, um die seit Jahren bekannten Missbrauchfälle durch Ausländer zu beenden?
Sehr geehrter Herr Wagner,
die offensichtlich dreiste Abzocke durch den Geflüchteten Jonathan A. ist in folgendem Focus Artikel vom 13.04.2012 gut beschrieben: https://www.focus.de/politik/meinung/focus-kolumne-von-jan-fleischhauer-papa-nelson-weiss-rat_id_259845401.html.
Weitere Informationen finden sich unter https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/02/vaterschaft-scheinvaterschaft-ankerkinder-bleiberecht.html
Um dieses Vorgehen zu verhindern ist der Gesetzgeber gefordert.
Sehr geehrter Herr S.,
in Deutschland ist das Verbot der missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung rechtlich klar festgelegt. Folgerichtig müssen konkrete Verdachtsfälle, insbesondere jene, in denen Aufenthaltsrechte oder Sozialleistungen erschlichen werden sollen, sorgfältig geprüft und auch die entsprechenden Maßnahmen zur Durchführung und Umsetzung eines solchen Verfahrens kontinuierlich überwacht werden.
Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium des Inneren und für Heimat erarbeiten derzeit einen Gesetzentwurf, der genau an dieser Stelle ansetzt. Der Gesetzentwurf zieht eine klare Grenze. In allen Fällen, in denen durch die Anerkennung ein neues Aufenthaltsrecht geschaffen werden kann und das Kind nicht leiblich vom Anerkennenden abstammt, setzt eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft künftig die Zustimmung der Ausländerbehörde und die Kontrolle durch die Standesämter voraus. Im Gesetzentwurf sind neue (widerlegliche) Vermutungstatbestände geregelt, die für oder gegen einen möglichen Missbrauch sprechen, damit eine Entscheidung schnell ergehen kann. Stellt sich nach Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass diese aufgrund falscher Tatsachenangaben erwirkt wurde, kann sie zurückgenommen werden. Zusätzlich sollen Fälle missbräuchlicher Anerkennung zukünftig unter Strafe stehen.
Ich als Abgeordneter und wir Grünen als Fraktion stellen uns jedoch entschieden gegen den Generalverdacht der in diesem Zusammenhang mitunter gegenüber Personen anderer Herkunft, Aussehens oder Alters betrieben wird. Ziel der Debatte darf es nicht sein, gesellschaftliche Spaltung und Ausgrenzung zu verfolgen, sondern muss es sein, das Wohl der betroffenen Kinder sicherzustellen. Daher liegen die Hürden einer Vaterschaftsanerkennung in Deutschland nicht ohne Grund sehr hoch. Denn die Übernahme einer Vaterschaft, ganz gleich ob leiblich oder sozial, bedeutet in erster Linie Verantwortung für ein gesichertes Familienverhältnis zu übernehmen, welches einem jeden Kind zu wünschen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Niklas Wagener