Niklas Wagener, hier im Wald fotografiert.
Niklas Wagener
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Lennart B. •

Was tun Sie, um die Funktionsfähigkeit des IStGH trotz der US-Sanktionen sicherzustellen?

Sehr geehrter Herr Wagener,

US-Präsident Trump hat weitreichende Sanktionen gegen Mitarbeiter des IStGH erlassen. Sanktionen gegen die Institution selbst könnten folgen, was die Existenz des IStGH gefährden könnte, da beispielsweise dessen IT-Systeme auf Microsoft-Produktee angewiesen sind, deren Nutzung nach dem Sanktionserlass unmöglich sein wird. Was tun Sie, um sicherzustellen, dass der IStGH trotzdem weiterhin seine Aufgabe als zentrales Organ der internationalen Strafrechtspflege erfüllen und Völkerrechtsverbrecher zur Verantwortung ziehen kann?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Frage.

Mit freundlichen Grüßen

L.B.

Niklas Wagener, hier im Wald fotografiert.
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr B., haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. 

Meine Partei Bündnis 90/Die Grünen und ich betrachten die jüngst unter Trump erlassenen Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), seiner Beamten und Mitarbeitenden sowie derjenigen, die mit ihm zusammenarbeiten, mit großer Sorge. Sie fügen sich ein in eine Reihe von beispiellosen und eskalierenden Maßnahmen zur Untergrabung der internationalen Ordnung und Rechtsstaatlichkeit. 

Deutschland und 79 weitere unterzeichnende Vertragsstaaten des Römischen Statuts des IStGH haben in einer gemeinsamen Erklärung am 7. Februar die fortwährende und bedingungslose Unterstützung für die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Integrität der Institution zum Ausdruck gebracht. Die Sanktionen müssen umgehend rückgängig gemacht werden, um die Kontinuität der Arbeit des IStGH zu gewährleisten. Dazu haben auch die Vereinten Nationen (UN) und die Europäische Union (EU) aufgerufen. Ebenso hat unsere Grüne Außenministerin, Annalena Baerbock, diese Forderung bekräftigt und mahnte: „Nur die Stärke des Rechts schützt vor dem Recht des Stärkeren. Wenn Regeln nicht mehr gelten, verlieren am Ende alle“. Um die Sicherheit von uns und vor allem Millionen von Opfern langfristig zu garantieren, ist das Einstehen für das Völkerrecht und den IStGH für uns Grüne daher von oberster Priorität. Dies ist auch anhand unseres Wahlprogramms (siehe S. 150) ersichtlich, indem wir uns für die Stärkung des Völkerstrafrechts und die internationale Strafgerichtsbarkeit aussprechen. In enger Abstimmung mit unseren internationalen Partnern setzen wir uns für die strafrechtliche Verfolgbarkeit des Verbrechens der Aggression und eine entsprechende Reform des Statuts des IStGH ein.

Im Bundestag haben wir Grüne uns zudem besonders für die Stärkung der Betroffenenrechte in Völkerstrafverfahren, die Einführung eines eigenen Tatbestandes des Verschwindenlassens ins Strafgesetzbuch (StGB), die Schließung von nicht zeitgemäßen Strafbarkeitslücken sowie für die Erweiterung bei Umweltkriegsverbrechen auf nicht-internationale Konflikte eingesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Niklas Wagener