Frage von Frank S. • 22.09.2024
Antwort ausstehend von Natalie Pfau-Weller CDU
Die zur Verfügung stehende Datenlage und -menge erlaubt keine belastbaren rechtspolitischen Schlussfolgerungen – weder in die eine, noch in die andere Richtung.
Bewilligung und Auszahlung von Fördergeldern fallen mitunter zeitlich auseinander.
Der Gesamtbedarf setzt sich zusammen aus dem Regelbedarfssatz gemäß § 20 Sozialgesetzbuch II, den Kosten für Unterkunft und Heizung und Aufwendungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gemäß § 28 Sozialgesetzbuch II sowie den Sozialtarifen.
"Grundrechte sowie die Prinzipien des Rechtsstaats bilden das Fundament der Europäischen Union. Alle Mitgliedstaaten müssen diese Werte respektieren. Wir stehen für ein Europa der Freiheit und der Toleranz. [...]"