Natalie lachend mit rosa Jacke vor grauen Hintergrund
Natalie Pfau-Weller
CDU
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Frage von Frank S. •

Fehlende Bewilligungen Wohnraumförderungsprogramm

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Pfau-Weller,
bei der L-Bank, der Staats-und Förderbank des Landes Baden-Würrtemberg, türmen sich die bewilligungsreifen, aber eben noch nicht beschiedenen Anträge aus dem Wohnraumförderungsprogramm. Es sollen sich um mehrere hunderte (sic!) bewilligungsreife Anträgen, aus allen Sparten des Programmes handeln, die nur noch nicht final beschieden und zur Auszahlung kommen, weil keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Gerade für den Bereich der Wohnraumförderung wäre ja eine schnelle Bewilligung dringend geboten. Ganz zu schweigen von der damit einhergehenden konjunkturstimulierenden Wirkung, gerade für den Bausektor, dort Handwerk und Mittelstand. Die Antragsteller werden erst Aufträge erteilen, wenn sie Sicherheit haben, das die Zuschüsse auch gewährt werden. Was unternehmen Sie ganz konkret, das es zu einer schnellen Bewilligung aller Anträge aus dem Wohnraumförderungsprogramm kommt? Sehen Sie keinen (dringenden) Handlungsbedarf?

Natalie lachend mit rosa Jacke vor grauen Hintergrund
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau S.,

zunächst Danke für Ihre Anfrage, auch mir ist das Thema Wohnraumförderungen sehr wichtig.

Zunächst aber zu Ihren Fragen und Anmerkungen, nach Angaben des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen und dem Ministerium für Finanzen (Stand Mai 2023) ist folgender Sachverhalt gegeben:   

-          Die Fördermittel, die im Landeswohnraumförderprogramm im Jahr 2022 sowohl beantragt als auch bewilligt wurden, umfassen 416,75 Mio. Euro Subventionsvolumen für insgesamt 2 695 Vorgänge zur Förderung von 6 793 Wohneinheiten. Hiervon sind aus dem Landeshaushalt im Jahr 2023 bislang 107,50 Mio. Euro abgeflossen (Stand 31. Mai 2023).

Zu Ihrer Anmerkung, dass es „(…) sich um mehrere hunderte (sic!) bewilligungsreife Anträgen, aus allen Sparten des Programmes handeln (soll), die nur noch nicht final beschieden und zur Auszahlung kommen, weil keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen“ geben beide Ministerien folgenden Sachverhalt an:

-          Die Auszahlung im Jahr 2023 von Fördermitteln für im Jahr 2022 bewilligte Vorhaben erfolgt im Rahmen der regulären Haushaltsführung.

Bewilligung und Auszahlung von Fördergeldern fallen mitunter zeitlich auseinander. Für Neubauvorhaben werden sowohl Zuschüsse als auch Darlehen frühestens nach Baubeginn und anteilig nach Baufortschritt ausgezahlt, dies kann sich über mehrere Jahre erstrecken. Haushaltsrechtlich wird der jeweils erforderliche Mittelabfluss durch die veranschlagten Kassenmittel für das laufende Haushaltsjahr sowie die Ausgabereste aus Vorjahren sichergestellt. Maßgebliche Grundlage für den Bedarf an Kassenmitteln bilden die erteilten Bewilligungen. Auf das Bewilligungsgeschehen und das zur Verfügung stehende Bewilligungsvolumen im Programmjahr 2023 hat der Abfluss aus dem Landeshaushalt von Fördermitteln, die in Vorjahren sowohl beantragt als auch bewilligt wurden, daher keine Auswirkungen.

Zu Ihrer Frage, bezüglich der Schnelligkeit der Genehmigungen äußern sich die Ministerien wie folgt:

-          Wie in der Pressemitteilung vom 17. Mai 2023 öffentlich mitgeteilt, kann es wegen der großen Nachfrage in allen Förderlinien zu Verzögerungen bei der Bewilligung kommen. Nicht alle vorliegenden und nach Prüfung bewilligungsreifen Anträge werden noch im Jahr 2023 eine Förderzusage erhalten können. Die hohe Nachfrage belegt die Attraktivität des Förderprogramms in Folge der passgenauen Weiterentwicklung im vergangenen Jahr. Es zeigt sich, dass Mietwohnungsbau ohne staatliche Förderung vielerorts kaum noch kostendeckend umzusetzen und das Wohnraumförderprogramm somit die richtige Antwort in schwierigen Zeiten ist.

Zu dem zweiten Teil Ihrer Frage, wie ich mich konkret dafür einsetze? – Neben Recherchen zu dem Thema, währenddessen ich u.a. auf den Antrag von Herrn Hoffmann zum Thema (26.05.2023) gestoßen bin und diese Entwicklung auch im Auge behalten werde

Beschäftige ich mich auch mit der Wohnraumschaffung im Wahlkreis (Kleine Anfrage: Wohnraum für Menschen mit Behinderung im Landkreis Esslingen), ebenso wie in Baden-Württemberg (Antrag: Wohnangebote für ältere Menschen in Baden-Württemberg).

Mehr Informationen zu meinen Anträgen finden sie u.a. hier: https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/abgeordnete/abgeordnetenprofile/cdu/pfau-weller.html#initiatives_tab_id

Mit freundlichen Grüße,

Natalie Pfau-Weller

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