Sind Sie auch dagegen, dass der Mindestlohn auf 12 Euro (bedeutet etwa 2000 brutto im Monat bei Vollzeit) angehoben wird?
Laschet hat sich im TV-Triell gegen eine von der Regierung festgelegten Mindestlohn ausgesprochen. Sein Argument, es müsse Unterschiede beim Mindestlohn geben. Er führt als Beispiel den Unterschied des Mindestlohnes von 15 Euro für eine PflegeFACHkraft und 12,50 für andere Pflegekräfte an.
Meine Frage: Was ändert ein von den Grünen und der SPD geforderter Mindestlohn von 12 Euro an diesem Unterschied? Die von Grünen/SPD geforderten 12 Euro sind eine Untergrenze. Da 12,50 und 15 Euro darüber liegen, ändert sich an dem Mindestlohn von PflegeFACHkräften und Pflegekräften gar nichts.
Also wo ist Ihr Problem an einem von der Regierung festgelegten Mindestlohn von 12 Euro?
Als Saarländer hätte ich gerne die Frage an Kramp-Karrenbauer und Altmaier gestellt. Aber AKK hat hier noch nie eine Frage beantwortet und der Bundeswirtschaftsminister seit 3 Monaten auch keine. Ein trauriges Schauspiel. Vielleicht beantworten Sie als Nr. 3 auf der CDU-Landeslist des Saarlandes ja meine Frage.
Sehr geehrter Michael Q.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Mindestlohn.
Wie Sie richtig festgestellt haben, gibt es in Deutschland in vielen Branchen bereits branchenbezogene Mindestlöhne, die über den aktuellen gesetzlichen Mindestlohn hinausgehen, so z.B. auch in der Pflege.
Warum ist das in Deutschland möglich? Weil wir in Deutschland den Tarifparteien (Arbeitgeber, Gewerkschaften) die Möglichkeit gegeben haben, diese Mindestlöhne selbst auszuhandeln und dabei den in ihrer jeweiligen Branche vorherrschenden Bedingungen optimal gerecht zu werden. „Tarifautonomie“ lautet hier also das Schlüsselwort, auf das auch die Gewerkschaften großen Wert legen.
Ich bin dafür, dass SPD und CDU ihr Versprechen einhalten, dass sie damals den Tarifparteien bei der Einführung des Mindestlohnes gegeben haben. Dieses Versprechen lautete, dass wir den Mindestlohn einmal gesetzlich festlegen (damals bei 8,50 Euro) und die Mindestlohnkommission dann alle zwei Jahre eine Empfehlung dahingehend abgibt, ob und in welchem Umfang der Mindestlohn erhöht wird. Die Bundesregierung passt den Mindestlohn dann nach dieser Empfehlung an - nicht nach politischen Erwägungen. Das ist in meinen Augen ein sehr guter Weg. Seitdem ist der Mindestlohn von 8,50 Euro im Jahr 2015 auf 9,60 im Jahr 2021 gestiegen und er wird in zwei weiteren Schritten bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen.
In der Mindestlohnkommission sind sowohl Arbeitgeber als auch Gewerkschaften vertreten. Sowohl Arbeitgeber als auch Gewerkschaften brauchen Planungssicherheit und legen großen Wert auf ihre Tarifautonomie. Diese Tarifautonomie haben wir ihnen mit diesem Vorgehen gesichert. Der Gesetzgeber hat nur einmal einen Mindestlohn gesetzlich definiert und überlässt die Entwicklung den Tarifparteien mit dem Ergebnis, dass der Mindestlohn von Jahr zu Jahr steigt, ohne die Arbeitgeber zu überfordern und ohne die Tarifautonomie zu gefährden.
Armin Laschet hat im Triell gesagt, dass er daran festhalten möchte. Wir würden das bisherige Vorgehen mit der Mindestlohnkommission nun ad absurdum führen, wenn wir deren Empfehlung ignorieren und einen neuen, höheren Mindestlohn einfach gesetzlich festlegen. Und wir würden das Prinzip der Tarifautonomie, welches in vielen Branchen, wie z.B. in der Pflege, noch höhere Mindestlöhne möglich gemacht hat, konterkarieren.
Beide Seiten, Arbeitgeber und Gewerkschaften brauchen Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Es sind nämlich nicht nur große Konzerne, für die der Mindestlohn gilt, sondern auch kleine Unternehmen, Mittelständler und Selbstständige mit einer Handvoll Mitarbeitern. Je nach Branche und wirtschaftlicher Situation des Betriebs kann ein zu hoher Mindestlohn hier eine große Herausforderung für einen so kleinen Betrieb darstellen. Deshalb sage ich ganz klar: Mindestlohn ja, aber so, wie wir ihn mit der SPD gemeinsam beschlossen haben!
Herzliche Grüße
Nadine Schön