Frage an Nadine Schön von Reinhard G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Schön,
aufgrund der vergangenen Unwetterkatastrophen ist meine Frage wie folgt:
Was unternimmt die CDU im Saarland sowie im Bund für die Bürger zur Absicherung hinsichtlich einer Versicherung für alle Bürger / Hauseigentümer derzeit hat ja nur der Schadensansprüche der eine Elementarversicherung abgeschlossen hat und auch konnte. Nicht jede Versicherung ist bereit eine Elementarversicherung abzuschließen oder sie ist für den Bürger nicht bezahlbar. Hier ist die Politik gefordert sich einzusetzen damit alle Bürger über ihre Versicherung umgehend eine Elementarversicherung erhalten.
In Erwartung Ihrer baldigen Benachrichtigung verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Groß
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Flutkatastrophe in diesem Sommer und ihre verheerenden Auswirkungen haben uns allen noch einmal auf schreckliche Weise vor Augen geführt, mit welcher Gewalt Naturereignisse auch hier in Deutschland zuschlagen können. In Zeiten, in denen extreme Unwetterereignisse immer häufiger vorkommen, stellen Elementarschadensversicherungen natürlich einen wertvollen zusätzlichen Versicherungsschutz dar. Deshalb sollten Immobilieneigentümer den Abschluss einer solchen Versicherung immer in Betracht ziehen.
Die Idee einer Versicherungspflicht ist sicherlich überlegenswert, aber rechtlich nicht ganz unproblematisch. So stellen sich hier (verfassungs-)rechtliche Fragen, etwa die danach, inwiefern Hauseigentümer überhaupt zum Abschluss einer solchen Versicherung gesetzlich verpflichtet werden können. Die Justizministerkonferenz ist bereits im Juni 2017 zu dem Ergebnis gekommen, dass eine solche Versicherungspflicht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht gerechtfertigt ist.
Abgesehen von der Frage nach einer Versicherungspflicht hat der Bund aus den vergangenen Hochwasserereignissen immer wieder dazu gelernt und seine Schutzmechanismen kontinuierlich verbessert. So wurde als Konsequenz aus den Elbehochwässern in 2002 und 2013 bereits ein Modellvorhaben in die Wege geleitet, durch das analysiert wurde, wie es zu dem Hochwasser kommen konnte und welche Maßnahmen unternommen werden müssen, um das Risiko zu minimieren. Der Bund unterstützt die Länder dabei, ihre Bedarfe vor Ort genau zu analysieren und die Raumordnungspläne auf Landesebene sowie die Regionalpläne in den Flussgebieten auszuwerten. Mit dem Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz werden die raumplanerischen Standards zur besseren Koordinierung des Hochwasserschutzes über Landesgrenzen hinweg harmonisiert und kritische Infrastrukturen definiert zur Verbesserung des Schutzes von Anlagen von nationaler und europäischer Bedeutung. Auch die Küstenregionen werden dabei nicht außer Acht gelassen. Für die Umsetzung der entsprechenden Schutzmaßnahmen sind dann allerdings die Länder und Kommunen verantwortlich.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung mit der deutschen Anpassungsstrategie zahlreiche Vorsorgemaßnahmen. Dazu gehören etwa Maßnahmen zur Zurückgewinnung von Rückhalteflächen und zum Bau von Rückhaltebecken. Insgesamt investiert der Bund hier 5,5 Milliarden Euro, wovon die Länder jährlich mit 100 Mio. Euro unterstützt werden.
Weitere Informationen zur nationalen Anpassungsstrategie und zum nationalen Hochwasserschutzprogramm finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/hochwasserschutz-1944386
Auch bei uns im Saarland unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung von Hochwasserschutzkonzepten. So werden von der Landesregierung individuelle Beratungsangebote und Förderangebote für Hauseigentümer gefördert, wie z.B. der Hochwasserpass.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte und wünsche Ihnen alles Gute.
Herzliche Grüße
Nadine Schön