Frage an Nadine Schön von Rainer P. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehen Sie durch die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes keine Gefährung des Föderalismus?
Ich habe da meine Bedenken.
Wie werden Sie abstimmen?
Sehr geehrter Herr Petry,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Infektionsschutzgesetz.
Ich sehe in den Änderungen, die wir am Infektionsschutzgesetz vorgenommen haben, keine Gefährdung des Föderalismus. Unter einer Inzidenz von 100 können Länder sehr individuelle Maßnahmen treffen. Unser Gesetz regelt lediglich die Notbremse an 100, 150 bzw. 165. Damit realisieren wir das, was die MPs mit der Kanzlerin schon vor Wochen besprochen haben: bundesweite einheitliche Regelung ab einer Inzidenz von 100.
Dabei ist wichtig, dass wir die Maßnahmen bis zum 30. Juni begrenzt haben. Das heißt, die Länder verlieren hier Kompetenzen nur für den Bereich des Infektionsschutzes und zeitlich eng begrenzt. Danach, sobald der Bundestag den Notstand per Gesetz aufhebt, was er jederzeit tun kann, erhalten die Länder auch ihre Kompetenzen in diesem Bereich wieder zurück. Diesem Vorgehen hat übrigens auch der Bundesrat selbst zugestimmt. Das heißt auch die Länder selbst sehen den Föderalismus in ihrer Mehrheit durch dieses Gesetz nicht als gefährdet an.
Wir alle wünschen uns vor allem wieder unser normales Leben zurück, wie wir es vor der Pandemie gewohnt waren. Noch ist es nicht soweit, aber ich bin zuversichtlich, dass wir mit dem erfolgreichen Fortschreiten der Impfkampagne bereits im Sommer wieder deutliche Lockerungen erwarten können. Aber bis dahin müssen wir alle noch einmal auf die Zähne beißen und unsere Kontakte beschränken, auch wenn es schwer fällt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen damit meine Sichtweise auf dieses Thema etwas näher erläutern konnte und wünsche Ihnen alles Gute und viel Gesundheit!
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön