Warum wird trotz überwältigender Beweise für das Leid der Tiere bei Langstrecken-Tiertransporten das Verbot dieser Praxis im neuen Tierschutzgesetz nicht umgesetzt?
Ist es nicht an der Zeit, diese grausame Form der Tierquälerei endgültig zu beenden?
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Nachricht!
Es freut mich, dass Sie mit Ihrem Anliegen auf mich zugekommen sind. Sie sprechen von Langstrecken-Tiertransporten; ich gehe davon aus, dass Sie dabei Lebendtiertransporte in Drittstaaten im Sinn haben.
Ich verstehe Ihre Besorgnis über die fortgesetzten Tiertransporte in sogenannte Hochrisikostaaten und ich teile Ihren Unmut darüber. Tierrechtsexperten und auch die Berichterstatterin für Tierschutz der SPD-Bundestagsfraktion, Anke Hennig, setzen sich intensiv dafür ein, diese Praxis zu beenden. Es gibt jedoch erhebliche rechtliche und politische Herausforderungen, um diese Transporte zu unterbinden. Unser Ziel ist es, bei den anstehenden parlamentarischen Verhandlungen zur umfangreichen Änderung des Tierschutzgesetzes ein Verbot dieser Transporte rechtssicher zu verankern. Bereits jetzt hätte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Möglichkeit, den Stopp dieser Transporte über eine Verordnung umzusetzen, argumentiert aber damit, dass dies nicht mit EU-Recht zu vereinbaren sei. Dies muss noch geprüft werden.
Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist es zudem unerlässlich, über ein Vorgehen Deutschlands hinaus auf europäischer Ebene strengere Regelungen einzuführen. Denn es wäre kaum etwas gewonnen, wenn Langstreckentransporte nach einem Verbot Deutschlands verstärkt über andere EU-Staaten abgewickelt würden.
Vielen Dank nochmals für Ihr Engagement und Ihre klare Haltung gegen Tierquälerei, die meine Fraktion und ich unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Heselhaus, MdB