Portrait lächelnd in schwarz-weiß
Nadine Heselhaus
SPD
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Frage von Frank v. •

Hat sich nach dem neuesten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum NPD Finanzierungsausschluss ihre Meinung zu einem AfD Verbotsverfahren geändert?

Sehr geehrte Frau Heselhaus,

falls Sie aktuell gegen ein Verbotsverfahren sein sollten, wären sie zumindest offen für ein Verbotsverfahren gegen die drei vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem bezeichneten Landesverbände?

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Antwort von
SPD

Guten Tag Herr van B..

Meine Fraktion beleuchtet alle Möglichkeiten und bewertet sie rechtlich. Neue Gerichtsurteile fließen in diese Überlegungen selbstverständlich mit ein. Wir schauen uns das Urteil sehr genau an. Wir müssen alle Szenarien im Blick haben, da ein Verbotsverfahren mehrere Jahre dauern kann und die Hürden dafür hoch liegen. Denkbar wäre die Beauftragung des Bundesverfassungsgerichts auf Prüfung der Rechtmäßigkeit der AfD, insbesondere bezüglich der als gesichert rechtsextrem eingestuften Landesverbände. Wir sollten alle in unserer Demokratie zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen und dabei besonnen agieren.

Herzliche Grüße

Nadine Heselhaus

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