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Antwort von Moritz Oppelt
CDU
• 27.11.2024

Ob der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden sollte, ist eine juristisch anspruchsvolle und medizinethisch sensible Frage, für die sich der Deutsche Bundestag genügend Beratungszeit nehmen sollte, die aber in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode nicht mehr gegeben ist.

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