Ob der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden sollte, ist eine juristisch anspruchsvolle und medizinethisch sensible Frage, für die sich der Deutsche Bundestag genügend Beratungszeit nehmen sollte, die aber in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode nicht mehr gegeben ist.
Ich möchte Sie nur beispielhaft auf die Studie der University of Western Australia hinweisen:
Vor diesem Hintergrund wird eine neue Bundesregierung nicht umhinkommen, sich dieses Gesetz der gescheiterten Ampel-Koalition noch einmal intensiv vorzunehmen.
Es handelt sich um einen unbestimmten Begriff, der ausfüllungsbedürftig ist und daher nach unterschiedlichen Wertevorstellungen betrachtet werden kann.
Nach meiner Auffassung lässt sich das Problem der AfD nicht mit einem Parteiverbot lösen.
Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist das Tierschutzgesetz in Deutschland bereits jetzt eines der besten der Welt. Wir müssen dennoch anerkennen, dass die aktuelle Gesetzeslage noch ein hohes Ausmaß an Tierleid toleriert. Doch Tiere sollen artgerecht und ohne Schmerzen leben.