Ob der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden sollte, ist eine juristisch anspruchsvolle und medizinethisch sensible Frage, für die sich der Deutsche Bundestag genügend Beratungszeit nehmen sollte, die aber in der nun zu Ende gehenden Wahlperiode nicht mehr gegeben ist.
Ich möchte Sie nur beispielhaft auf die Studie der University of Western Australia hinweisen:
Vor diesem Hintergrund wird eine neue Bundesregierung nicht umhinkommen, sich dieses Gesetz der gescheiterten Ampel-Koalition noch einmal intensiv vorzunehmen.
Es handelt sich um einen unbestimmten Begriff, der ausfüllungsbedürftig ist und daher nach unterschiedlichen Wertevorstellungen betrachtet werden kann.
Nach meiner Auffassung lässt sich das Problem der AfD nicht mit einem Parteiverbot lösen.