Weshalb ist bei einer Ausschreibung das Wertungskriterium der niedrigste Preis?
Als kleines mittelständiges Unternehmen beteiligen wir uns an vielen Ausschreibungen.
Der Aufwand um eine Ausschreibung absenden zu können ist gewaltig.
"Wertungskriterium ist der niedrigste Preis" heißt es eigentlich immer.
Nicht die Qualität und Langlebigkeit der Produkte wird gefragt.
Gute Qualität ist aber langfristig der niedrigste Preis.
Wie kann das zukünftig verändert werden?
Grüße Manfred G.

Sehr geehrter Herr G.,
Kernaufgabe der öffentlichen Vergabe ist die Wertung der auf eine Ausschreibung eingegangenen Angebote. Nach den geltenden vergaberechtlichen Vorschriften ist dabei der Zuschlag nicht auf das billigste Angebot, sondern auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen (vgl. § 127 GWB, § 16d Abs. 1 Nr. 4 VOB/A). Dem Auftraggeber obliegt es, neben dem Preis auch qualitative Zuschlagskriterien vorzugeben und bei der Wertung der Angebote zu berücksichtigen. Der öffentliche Auftraggeber kann daneben auch sog. Sekundärziele – insbesondere soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte – bei der Auftragsvergabe berücksichtigen, sofern die jeweiligen Kriterien im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen (vgl. § 97 Abs. 3 GWB, § 16d Abs. 1 Nr. 5VOB/A).
In der Praxis scheint es wohl oft so zu sein, dass allein nach dem Preis der Zuschlag erfolgt. Bundesregierung und Bundestag obliegt es zu beurteilen, ob die entsprechenden gesetzlichen Regelungen anzupassen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Moritz Oppelt