(...) Euro im „Energiekonzepts für Hamburg“ vereinbart, auf das die Konsortialverträge Bezug nehmen. Hinsichtlich der Investitionsplanungen gilt, dass diese zwischen den Partnern einvernehmlich beschlossen werden müssen. Die Stadt kann hier nicht allein entscheiden, aber ohne die Stadt kann auch der MehrheitsgesellscMehrheitsgesellschaftertscheidung treffen. (...)
(...) Wie für die Stadt gilt auch für sie:Pacta sunt servanda. Und wenn die von einigen Experten geäußerte Meinung richtig sein sollte, dass ein Großteil der Investitionen ohnehin von den Konzernen gemacht werden muss, weil der Markt es erfordert, dann spricht auch die wirtschaftliche Seite dafür, dass sie realisiert werden. (...)
(...) In der anhaltenden Debatte um die Energienetze geht es nicht nur darum, ob die Stadt die Netze zu 100% kauft oder sich mit 25% an den NetzgesellschafteNetzgesellschaftenrn auch darum, ob und wie wir in Hamburg die Energiewende möglichst zügig umsetzen und den Klimaschutz voranbringen können. Selbst wenn die Stadt die Energienetze zu 100 Prozent übernähme, wären wir mit der Energiewende und dem Klimaschutz noch keinen Schritt weiter gekommen. (...)
(...) Zu 2.: Bei den Verhandlungen mit den beiden Konzernen ging es nicht um die Konzessionen. Die Konzessionen für Strom und Gas müssen entsprechend Gesetz separat ausgeschrieben und diskriminierungsfrei vergeben werden. Das Wegenutzungsrecht für Fernwärme unterliegt nicht diesem Gesetz. (...)
(...) Der Senat hat neben der 25,1-%tigen Beteiligung an den Netzgesellschaften in einem zusätzlichen Kooperationsvertrag u.a. Folgendes mit den Konzernmüttern vereinbart: (...)