
(...) Euro im „Energiekonzepts für Hamburg“ vereinbart, auf das die Konsortialverträge Bezug nehmen. Hinsichtlich der Investitionsplanungen gilt, dass diese zwischen den Partnern einvernehmlich beschlossen werden müssen. Die Stadt kann hier nicht allein entscheiden, aber ohne die Stadt kann auch der MehrheitsgesellscMehrheitsgesellschaftertscheidung treffen. (...)