(...) Ja, ich bin der Meinung, dass der Rundfunkbeitrag Sie in Ihren genannten Grundrechten nicht soweit einschränkt, dass es den Grundsätzen unserer Verfassung widersprechen würde. (...)
(...) 1.) der Beitragsservice ist kein Unternehmen im klassischen Sinn und er ist auch nicht Vertragspartei des Staatsvertrages. Er ist vielmehr Gegenstand des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. Unter folgendem Link< http://service.rundfunkbeitrag.de/service/ansprechpartner_vor_ort/index_ger.html > finden Sie eine Reihe von Ansprechpartnern, die nicht über eine 0185-Nummer, sondern über das „herkömmliche“ Festnetz zu erreichen sind. (...)
(...) Dieses ist der Weg, in dem der Wille des Souveräns zum Ausdruck kommt. Die Entscheidung, den Rundfunkbeitrag zu reformieren, ist also demokratisch in allen 16 Bundesländern legitimiert worden. (...)
(...) Im Rahmen des ersten Hilfspaketes für Griechenland hat die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Griechenland Kredite in Höhe von gut 22 Milliarden Euro gewährt, für die der Bund eine Garantie übernahm. Die EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) hat ihre Kreditvergabe über Gewährleistungen der Euro-Staaten gegenfinanziert. Mit Einführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wurde vereinbart, dass mit dessen Errichtung alle Euro-Staaten eine Bareinlage zahlen. (...)
(...) ich bin durchaus der Meinung, dass sich Inhaber öffentlicher Ämter an strengeren Maßstäben messen lassen müssen, als dies ein normaler Bürger zu tun hat. Aber auch dieser nachvollziehbare Wunsch hat letztlich Grenzen. (...)
(...) Ich vermute, dass dieser Umstand wesentlich dazu beigetragen hat, dass das Bundesverfassungsgericht die Sanktionsmöglichkeit in seinen Urteilen zum SGB II nicht verworfen hat. Diese Position, die grundsätzlich die Sanktionsmöglichkeit bei entsprechendem Fehlverhalten im Rahmen des SGB II einräumt, akzeptiere ich daher genauso, wie es bisher unser Verfassungsgericht getan hat. (...)