Frage an Monika Grütters von Sophia O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Prof. Monika Grütters!
Sie schrieben heute H. B.: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk war und ist aus meiner Sicht noch immer eine Form der institutionalisierten Meinungsfreiheit, die unser Grundgesetz zu einem der wichtigsten Werte erhoben hat."
Der öffentlich rechtliche Rundfunk will auf Grund seiner Rundfunkfreiheit Geld von mir, ich will auf Grund meiner Grundrechte kein Geld von den Rundfunkanstalten haben, sondern lediglich mein Geld behalten.
Ich will auf Grund meiner Grundrechte weder Rundfunk konsumieren noch die Rundfunkanstalten mit Geld unterstützen.
Als rechtgläubiger katholischer Christ bin ich auf Erden lediglich Verwalter meines Vermögens und Einkommens. Auf Grund, eine Wohnung zu haben und nicht Obdachlos zu sein, würde ich lieber 60 Cent einem Obdachlosen als den Rundfunkanstalten geben. In Berlin gibt es viele Obdachlose. Der öffentlich rechtliche Rundfunk verbreitet oft Programme, die gegen die christliche Weltanschauung sind. Als Mitglied einer sogenannten christlichen Partei werden Sie vielleicht Verständnis haben, dass einen Beitrag dem Rundfunk zu leisten gegen mein Gewissen und meine Religion verstößt.
Das Geld für den Rundfunkbeitrag benötige für andere wichtigere Ausgaben als für eitlen Rundfunk, selbst für andere Informationsquellen: daher verstößt dieser Beitrag gegen meine allgemeine Handlungsfreiheit und Informationsfreiheit.
Der Rundfunk verbreitet mit all seiner Breitenwirkung und Suggestivkraft Meinungen, die ich verabscheue: der Beitrag verstößt gegen meine negative Meinungsfreiheit.
Meine Frage: meinen Sie, die Rundfunkfreiheit hat Bestand vor meinen hier aufgezählten Grundrechte?
Und auch wenn das der Fall wäre, der unfreiwillige Rundfunkbeitrag ist inflationstreibend und untergräbt das Vertrauen an den demokratischen Rechtstaat, denn die Bürger sind nicht so blöd wie manche Politiker und Rundfunkanstalten sich wünschen.
Sehr geehrte Frau Orthoi,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich kurz beantworten kann:
Ja, ich bin der Meinung, dass der Rundfunkbeitrag Sie in Ihren genannten Grundrechten nicht soweit einschränkt, dass es den Grundsätzen unserer Verfassung widersprechen würde.
Da der Beitrag durch 16 Länderparlamente eine sehr starke demokratische Legitimation besitzt, bin ich auch nicht der Meinung, dass er geeignet wäre, das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat zu untergraben.
Mit freundlichen Grüßen,
Monika Grütters