Frage an Monika Grütters von Klaus L. bezüglich Soziale Sicherung
bitte beantworten Sie mir folgende Frage
wie stehen Sie zu der Sanktionen im SGB II und wie verträgt sich das Ihrer Meinung nach mit dem Grundgesetz?
Aber irgendwo ist es vorbei mit der Gelassenheit, und bei Ralph Boes ist das jetzt der Fall. „Diese Politiker, die sich nicht an das Grundgesetz halten, die gehören alle ausgetauscht. Dafür braucht es keine Mehrheit, sondern einen Menschen, der seine Stimme erhebt und sich mit seinem Leben dafür einsetzt.“ Ralph Boes hält sich für diesen Menschen.
Ralph Boes hungert jetzt schon seit 18 (!) Tagen, um die menschenunwürdige Hartz-IV-Gesetzgebung ins öffentliche Bewusstsein zu rücken..
Ich möchte gern Ihre persönliche Meinung und nicht die der Partei erfahren.
Sehr geehrter Herr Lehmann,
das Bundesverfassungsgericht ist inzwischen häufig mit Verfassungsklagen befasst worden, die sich auf den Geltungsbereich des SGB II bezogen haben. Bisher hat das Gericht als „Hüter der Verfassung“ dabei keinen Anlass gesehen, die Sanktionsmöglichkeiten des SGB II-Bezuges als verfassungswidrig zu verwerfen.
Hierbei muss auch festgehalten werden, dass der Leistungsträger gesetzlich verpflichtet ist, das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu berücksichtigen. Wenn also der Hilfeempfänger keine andere Möglichkeit hat, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, so bleibt für den Träger der Leistungen kein Ermessen. Für ihn besteht lediglich die Möglichkeit, seine Unterstützung in Form von Sachleistungen oder anderen geldwerten Leistungen zu erbringen. Die vermeintlich vollständige Streichung der Grundsicherung für den Hilfeempfänger ist gesetzlich also gar nicht vorgesehen.
Ich vermute, dass dieser Umstand wesentlich dazu beigetragen hat, dass das Bundesverfassungsgericht die Sanktionsmöglichkeit in seinen Urteilen zum SGB II nicht verworfen hat. Diese Position, die grundsätzlich die Sanktionsmöglichkeit bei entsprechendem Fehlverhalten im Rahmen des SGB II einräumt, akzeptiere ich daher genauso, wie es bisher unser Verfassungsgericht getan hat.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Grütters