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Monika Grütters
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Frage von Rüdiger K. •

Frage an Monika Grütters von Rüdiger K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Professorin Grütters,

entschuldigen Sie, dass ich mich hierbei an Sie wende und nicht an Herrn Schäuble, der ohnehin kaum die Fragen beantwortet.
Bisher hieß es immer bei Frau Merkel oder Herrn Schäuble, dass von Deutschland noch kein Cent Bargeld nach Griechenland geflossen ist. Jetzt steht schon die 3. Tranche in Höhe von 41,5 Milliarden zur Auszahlung bereit. Ist das nun Bargeld, eine Bürgschaft oder sind das Schuldverschreibungen? Also doch kein Bargeld???? Griechenland braucht doch nun aber mal Bargeld, um nicht pleite gehen zu können. Und Deutschland trägt davon 27 %!?!?
Weitere große Zahler sind Frankreich, Italien und Spanien. Nur die hängen doch eh schon am Tropf. Was kommt denn auf uns zu, wenn die als Zahler ausfallen?
Bitte fragen Sie doch einmal Frau Merkel oder Herrn Schäuble danach.
Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

Rüdiger Kammerhoff, ehemaliges langjähriges CDU-Mitglied

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kammerhoff,

vielen Dank für Ihre Frage. Im Rahmen des Umgangs mit der Euro-Stabilisierung sind verschiedene Mechanismen und Maßnahmen genutzt worden. Im Rahmen des ersten Hilfspaketes für Griechenland hat die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Griechenland Kredite in Höhe von gut 22 Milliarden Euro gewährt, für die der Bund eine Garantie übernahm. Die EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) hat ihre Kreditvergabe über Gewährleistungen der Euro-Staaten gegenfinanziert. Mit Einführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wurde vereinbart, dass mit dessen Errichtung alle Euro-Staaten eine Bareinlage zahlen. Der ESM verfügt über 700 Milliarden Euro. 80 Milliarden Euro werden davon als Bareinlage hinterlegt, während 620 Milliarden als abrufbares Kapital vorgesehen sind. Der deutsche Anteil davon beläuft sich auf – wie von Ihnen erwähnt – auf 27,15 Prozent, dies entspricht einer Bareinlage von 22 Milliarden Euro, die in fünf Raten bis 2014 eingezahlt werden soll.

Bezüglich Ihrer Frage, was passiert, wenn andere ESM-Mitglieder keine Zahlungen mehr leisten, darf ich auf die absolute Haftungsobergrenze Deutschlands im Rahmen des ESM verweisen. Diese liegt bei 190 Milliarden Euro. Jede Veränderung müsste hierbei durch ein Votum des Deutschen Bundestages bestätigt werden, dies ist auch durch das Bundesverfassungsgericht sehr deutlich als Vorgabe formuliert worden.

Welche Entscheidung der Deutsche Bundestag in einem solchen Fall treffen würde, ist aufgrund der vielen beeinflussenden Faktoren nicht seriös vorherzusagen, so dass ich an dieser Stelle auf eine Prognose verzichten möchte.

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Grütters

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