Frage an Monika Grütters von Frank B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Prof. Grütters,
heute habe ich versucht dem „ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice“ ein Fax zukommen zu lassen. Weder mein Web.de Anbieter, noch Vodafone ist dazu in der Lage. Dieser „bürgerfreundliche“ Beitragsservice hat nur Rufnummern und Faxnummern mit einer 0185-Vorwahl! Somit sind nur die Allerwenigsten in der Lage diesen „Beitragsservice“ telefonisch und per Fax zu erreichen.
Dann habe ich versucht mein Anliegen mittels Kontaktformular auf deren Webseite (www.rundfunkbeitrag.de) loszuwerden. Doch diese Seite gibt dann nach dem Ausfüllen nur eine Fehlermeldung raus.
Nun zu meinen Fragen:
• Sollte ein Unternehmen, mit dem ein „Staatsvertrag“ geschlossen wurde, nicht über eine allgemein gültige Rufnummer und Faxnummer verfügen?
• Vielen Millionen Bürgern wurde der monatliche Beitrag abgebucht, aber weniger als 0,01% haben dem „ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice“ eine Einzugsermächtigung erteilt. Ist das so Rechtens? Immerhin wurde nur der GEZ, Zweckgebunden, eine Einzugsermächtigung erteilt.
• Kann man die Kosten für Einschreiben/Rückschein von über fünf Euro für das Anschreiben an den neuen „Beitragsservice“ von der „Haushaltsabgabe“ wieder abziehen? Muss ich zusätzliche Kosten einfach in Kauf nehmen?
• Muss ich mich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden, wenn ich mit der jetzigen Vorgehensweise von „ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice“ nicht einverstanden bin?
Ich möchte Sie bitten, ohne unverschämt zu klingen, meine Fragen schnellstmöglich zu beantworten. Immerhin bleiben einem nur sechs Wochen um die Abbuchung rückgängig zu machen. Denn es wäre für alle besser, angesichts der vielen Klagen, nur noch unter Vorbehalt zu bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Borgmann
Sehr geehrter Herr Borgmann,
gerne beantworte ich Ihre Fragen:
1.) der Beitragsservice ist kein Unternehmen im klassischen Sinn und er ist auch nicht Vertragspartei des Staatsvertrages. Er ist vielmehr Gegenstand des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. Unter folgendem Link< http://service.rundfunkbeitrag.de/service/ansprechpartner_vor_ort/index_ger.html > finden Sie eine Reihe von Ansprechpartnern, die nicht über eine 0185-Nummer, sondern über das „herkömmliche“ Festnetz zu erreichen sind.
2.) Der Gesetzgeber hat diese Frage im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sehr eindeutig in §14, Absatz 6 beantwortet:
„Die bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt für den Rundfunkgebühreneinzug gespeicherten Daten und Daten nach Absatz 1 und 2 dürfen von den Landesrundfunkanstalten in dem nach diesem Staatsvertrag erforderlichen und zulässigen Umfang verarbeitet und genutzt werden. Die erteilten Lastschrift- oder Einzugsermächtigungen sowie Mandate bleiben für den Einzug der Rundfunkbeiträge bestehen.“
3.) Aus meiner Sicht sind die Kosten nicht abzugsfähig. §8 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages erlegt dem Beitragspflichtigen auf, sich bei der für ihn zuständigen Landesrundfunkanstalt entsprechend zu melden.
4.) Nein. Der Rundfunk ist Sache der Länder. Entsprechend sind die Vertragspartner im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag die Bundesländer. Ratifiziert wurde der Vertrag in den Länderparlamenten und nicht im Deutschen Bundestag. Entsprechend sind die Petitionsausschüsse der Landtage die richtigen Adressaten.
Mit freundlichen Grüßen,
Monika Grütters