Können Wahlbriefe im Vorfeld der Wahl manipuliert werden? Ich hatte unter Bezug auf den nachfolgenden Link Bundeswahlleiterin Dr.Brand gefragt, aber keine Antwort erhalten. Bitte Klärung.
Nach d.Brandenburg-Wahl warenPosts zu lesen,dass die Zahl derBriefwähler für dieAfD unterdurchschnittlich wäre imVergleich zu d.anderenParteien. Indirekt wurde suggeriert,dass Stimmen für dieAfD unterschlagen worden wären. DieSeite "anonymousnews.org/
hintergruende/professor-beweist-systematischen-wahlbetrug-bei-briefwahlstimmen/" beschreibt eine Wahlmanipulationsmöglichkeit: "Bei der Briefwahl liegen die Wahlbriefe zumeist mehrere Tage und z.T. Wochen im Rathaus,bevor sie ausgezählt werden. In derZeit vor der Wahl kommen täglich neueWahlbriefe hinzu,es muss also ständig Zugang zu den bereits eingegangenen Wahlbriefen geben." Suggeriert wird ein unberechtigter Zugriff. Sollte dann nicht,um solchen Verdacht auszuschließen, in die Wahlordnung aufgenommen werden,dass beim tgl.Posteingang von Briefwahlstimmen unterAnwendung desVierAugenPrinzipes nachFestellung desWahlteilnehmers mittels des äußerenBriefumschlages der eigentlicheWahlbrief sofort in einer versiegelteWahlurne aufbewahrt wird?
Sehr geehrter Herr Thomas S.
die Frage, ob Wahlbriefe im Vorfeld der Wahl manipuliert werden können, ist durchaus berechtigt, da es in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen über die Sicherheit von Briefwahlverfahren gab. Es gibt jedoch mehrere Aspekte, die in Bezug auf die Briefwahl und mögliche Manipulationsversuche berücksichtigt werden müssen, die – bei Einhaltung – unsere Wahl und die Abgabe der Stimme absichern.
In Deutschland sind die Briefwahlverfahren streng geregelt, um Manipulationen zu verhindern. Eine Vielzahl an Rechtstexten und Vorschriften regeln die Sicherheitsvorkehrungen, die nötig sind, um den verfassungsrechtlichen Ansprüchen gerecht zu werden. In Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes werden diese Grundsätze genannt:
… allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheime[r] Wahl…
Dies durchzusetzen, sichern das Bundeswahlgesetz und die Wahlordnung (§ 68).
Die Wahlbriefe werden zunächst verschlossen und gesichert (mit Siegel), bevor sie ausgezählt werden. Sie müssen dabei bestimmte Sicherheitsvorkehrungen erfüllen, z. B. die Identifizierung des Wählers über den äußeren Umschlag. Diese Umschläge werden in einem versiegelten Behälter aufbewahrt, um sicherzustellen, dass keine unberechtigte Person Zugriff auf sie hat. In der Regel haben nur autorisierte Personen Zugriff auf die Wahlbriefe, und der Zugang wird überwacht.
Der Hinweis, dass Wahlbriefe mehrere Tage oder Wochen im Rathaus aufbewahrt werden, ist korrekt, da die Wahlbriefe vor der Auszählung in den entsprechenden Lagerräumen aufbewahrt werden müssen. Der Prozess der Lagerung und des Zugriffs ist jedoch streng reglementiert. Es gibt Vorschriften und Kontrolle durch Wahlvorstände, um unberechtigte Zugriffe zu verhindern. Der Vorschlag, dass Wahlbriefe täglich unter Anwendung des Vier-Augen-Prinzips geprüft und sofort in versiegelte Urnen eingelegt werden, ist ein legitimer Ansatz, der in einigen Ländern bereits umgesetzt wird, um Vertrauen in die Integrität des Verfahrens zu stärken.
Die Theorie, dass bestimmte Parteien möglicherweise weniger Briefwahlstimmen erhalten, oder dass Stimmen manipuliert werden könnten, ist in der Vergangenheit immer wieder aufgekommen, insbesondere in Zeiten politischer Spannung. Allerdings gibt es keine ausreichenden Beweise, um diese Vorwürfe konkret zu untermauern. Wahlbeobachtungen, die regelmäßig durchgeführt werden, sowie die Kontrolle durch Wahlleiter und Parteien, sollen sicherstellen, dass keine Manipulation stattfindet. Sollte es allerdings tatsächlich Anhaltspunkte für Manipulationen geben, würden diese in der Regel durch unabhängige Prüfungen und gegebenenfalls durch Gerichte überprüft.
In Wählernachbefragungen konnte festgestellt werden, dass es mitunter einen Zusammenhang zwischen politischer Position und einer Tendenz zur und gegen die Briefwahl geben kann. Mitunter tendieren Wähler einer politischen Präferenz eher zu Abgabe der Stimme im Wahllokal.
Es ist wichtig, dass der Wahlprozess transparent und nachvollziehbar ist. In Bezug auf die Briefwahl werden häufig Vorschläge gemacht, die das Vertrauen in die Wahlsysteme weiter stärken sollen. Das von Ihnen erwähnte Vier-Augen-Prinzip zur täglichen Kontrolle der eingehenden Briefwahlstimmen könnte eine zusätzliche Maßnahme sein, um den Verdacht von Manipulationen zu zerstreuen und das Vertrauen in die Wahl zu erhöhen. Für den Berliner Bereich ist entscheidend, dass die allgemeine Durchführung der Wahl reibungslos erfolgt.
Lieber Herr Thomas S. Es ist bedauerlich, dass Sie keine Antwort von der Bundeswahlleiterin erhalten haben. Die Wahlbehörden sind jedoch verpflichtet, transparent und aufklärend zu handeln. Falls Sie weiterhin Fragen oder Bedenken haben, könnten Sie erwägen, sich an eine zuständige Wahlaufsicht oder an ein Gericht zu wenden, um eine detaillierte Prüfung und Klärung zu erhalten.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass zwar theoretisch Manipulationen möglich erscheinen könnten, die praktischen Sicherheitsvorkehrungen jedoch in Deutschland so ausgestaltet sind, dass sie die Integrität des Wahlprozesses weitgehend sicherstellen. Dennoch ist es sinnvoll, regelmäßig Verbesserungen vorzunehmen, um das Vertrauen der Wähler in den Wahlprozess zu stärken.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft dienlich sein und verbleibe mit guten Wünschen für das Wahljahr 2025.
Professor Monika Grütters MdB
Staatsministerin a. D.