An welcher Stelle werden Bürger im 200 Mrd. Entlastungspaket berücksichtigt, die im Winter mit Öl heizen? Ich habe keine Entlastung durch Senkung der Steuern bekommen (wie beim Gaspreis)
Es kann ja wohl nicht sein, dass bestimmte Bürgergruppen beim Entlastungspaket 3 nicht berücksichtigt werden, nur weil sie nicht mit Gas heizen. 200 Mrd. und ich soll nur bezahlen ohne teilhaben zu können? Das ist wirklich frech.
Sehr geehrte Frau G.!
Das von Ihnen angeführte Entlastungspaket enthält verschiedene rechtliche Anordnungen und Hilfsfonds, die allen Bürgern finanzielle Spielräume schaffen sollen. Teil dieses Maßnahmenbündels ist auch die sog. Gaspreisbremse – neben weiteren Einzelmaßnahmen. So sind auch Gesetze beschlossen worden, die sich explizit gegen inflationsbedingte, ungewollte Steuerbelastungen richten und die kalte Progression bekämpfen. Davon sollen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren.
Ihr Blick richtet sich auf die Gaspreisbremse, von der allein die privaten Haushalte profitieren, die Gas beziehen. In Deutschland beträgt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes der Anteil des Energieträgers Gas beim Heizen beinahe 50 % des Wohnungsbestandes, gefolgt von Heizöl, mit dem rund ein Viertel der Wohnungen geheizt werden. Ein wachsender Anteil von derzeit 14 % der Haushalte bezieht Fernwärme.
Wenngleich immerhin die Hälfte der Haushalte von dieser Gaspreisbremse direkt profitieren, teile ich Ihre Kritik, dass die verbleibenden 50 % der Haushalte – trotz vergleichbarer Belastungen durch die steigende Energiepreise und hohe Inflation – nicht von einer solchen „Energiepreisbremse“ profitieren werden. Das ist ein Kritikpunkt, den die Regierung auch in den parlamentarischen Beratungen immer wieder gehört hat.
Bereits zuvor wurde der Mehrwertsteuersatz u. a. für die Fernwärme von 19 Prozent auf 7 Prozent vermindert. Diese zeitlich beschränkte Verminderung des Steuersatzes entlastet die Fernwärmekunden.
Für mich wird erkennbar, dass die Regierung derzeit noch kein Konzept hat, wie Bürger einheitlich und wirkungsstark entlastet werden können. Denn statt dieser verschiedenen „Preisbremsen“ und temporären Entlastungsansätze – von denen einzelne Gruppen ausgegrenzt sind – braucht es eine planbare und verlässliche Entlastung, die sich am einzelnen Energieverbrauch orientiert – ungeachtet des jeweiligen Energieträgers. Die derzeitige Regelung zur Gaspreisbremse vernachlässigt zudem mit dem Ansatz des zugrundeliegenden Vorjahresverbrauches den Gedanken der „gerechten Sparsamkeit“. Zwar honoriert man das Energiesparen, denn nur die Kosten von 80 % des Vorjahresverbrauchs sind gedeckelt. Doch der jeweilige Verbrauch des Vorjahres ist nicht gedeckelt. So könnte eine bereits sparsame Familie mit 4 Kindern einen geringeren Energieverbrauch haben als ein Alleinstehender. So ergeben sich mitunter unterschiedliche Möglichkeiten, wie überhaupt diese 20 % noch zusätzlich eingespart werden könnten. Ich bin überzeugt, dass eine Entlastungskomponente, die sich am einzelnen orientiert, gerechter ist. Zudem würde die Bürokratie zur Berechnung der Zuschüsse verringert werden können.
Dass die rot-grün-gelbe Regierungskoalition – trotz dieser Mängel und sehenden Auges – diese Ungerechtigkeiten so in ein Gesetz formulierte, kann Teile der Bevölkerung nur verstören. Das Handelsblatt bezifferte in einem Beitrag diese „fehlende Entlastung“ eines Haushalts mit Ölheizung (im Vergleich zur Gasheizung) mit ca. 650 EUR bei einem Verbrauch von 2 000 L Heizöl p.a. Weitere differenzierte Beispiele können dieses Bild vervollständigen.
Nach meiner Kenntnis ist seitens der Regierung noch keine explizite Entlastung für Ölheizungen geplant. Ich hoffe, dass ein generelles Entlastungskonzept – fraktionsübergreifend – beschlossen werden kann, dass allen Bürgerinnen und Bürgern und ihren Familien gerechte Entlastung geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Monika Grütters MdB