Frage an Monika Grütters von Christian T. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Grütters,
trotz Kenntnis hinsichtlich Ihrer fachlichen Zuständigkeit bitte ich Sie um Erläuterung einer steuerlichen Frage, die allerdings auch einen sozialen Bezug hat.
Medienmeldungen zufolge soll die Schulspeisung ab dem 1. Januar 2009 nunmehr dem vollen Umsatzsteuersatz unterliegen. Der Wechsel vom ermäßigten zum vollen Umsatzsteuersatz würde somit zu einem Preisanstieg von 11,2 % führen. Mich interessiert insbesondere welche rechtlichen Grundlagen geändert wurden sowie die entsprechende Begründung. Da ich bisher hierzu bisher keine hinreichenden Quellen gefunden habe vertraue ich Ihnen voll als meiner örtlich zuständigen Abgeordneten und verbleibe mit freundlichen Grüßen und bestem Dank vorab.
Christian Tesch
Sehr geehrter Herr Tesch,
ich habe mich mit Ihrer Anfrage an das zuständige Bundesministerium der Finanzen (BMF) gewandt und von der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl, MdB, (SPD) umfänglich Auskunft erhalten. Zu Ihrer Information füge ich meiner Antwort sowohl die Auskunft der Staatssekretärin sowie das darin erwähnte BMF-Schreiben vom 16. Oktober 2008 an.
Leider lagen Sie mit Ihrer Anfrage richtig: Die Schulspeisung unterliegt ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr dem ermäßigten Steuersatz. Hintergrund ist jedoch keine geänderte Rechtslage, sondern die Anpassung der dazu bestehenden Verwaltungsanweisung an geltendes Recht. Der volle Steuersatz betrifft jedoch nur Dienstleistungen durch externe Caterer. Das Gesetz ermöglicht aber auch die völlig umsatzsteuerfreie Abgabe von Schulspeisungen.
Mit den besten Grüßen
Monika Grütters, MdB