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Monika Grütters
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Frage von Peter P. •

Frage an Monika Grütters von Peter P. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Prof. Dr.Grütters,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hoffe, dass mein Posting nicht gegen die Regularien verstößt.

Sicher ist es Ihrer immensen Arbeitsbelastung geschuldet, dass Sie für eine Antwort, die keine meiner konkret gestellten Fragen beantwortet, gut zweieinhalb Monate gebraucht haben.

Nach wie vor stehen folgende Fragen im Raum (ich führe Sie noch einmal kurz auf):
1. Warum nimmt man im Luft SiG in Kauf, das BDSG zu "vergewaltigen" bzw. dagegen zu verstoßen?
2. Warum stellt man sich gegen die Ansichten der EU, die keine europaweite ZÜP einführen will, weil davon kein Sicherheitsgewinn zu erwarten ist?
3. Wer sind die Experten, die ungestraft sagen dürfen, dass die größten Gefahren der Luftfahrt von den Privatpiloten ausgehen (noch einmal: ersetzen Sie bitte als quasi Selbst-Test das Wort "Privatpiloten" durch "Ausländer" oder "Politiker")?
4. Merken Sie die Absurdität des Gesetzes nicht, wenn deutsche Privatpiloten nicht ungezüpt durch Europa/über Deutschland fliegen dürfen, die Kollegen aus anderen europäischen Staaten, Übersee und dem Nahen Osaten aber sehr wohl? Es gibt von der ZÜP keinerlei Sicherheitsgewinn. Europa merkt das wahl, nur Deutschland nicht. Liegts vielleicht an den Experten?

Diesmal hoffe ich auf eine Antwort, die diesen Namen auch verdient.

Mit freundlichen Grüßen

P.Pollack

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Sehr geehrter Herr Pollack,

noch einmal: Ich teile die grundsätzliche Überzeugung, dass der Staat alles tun muss, um die Sicherheitsinteressen der Menschen in unserem Land zu gewährleisten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Gefährdungen durch Fluggeräte entstehen können, die von Privatpiloten geführt werden. Auch Sie können keine Garantie dafür geben, dass es nicht erneut zu solchen oder anderen Fällen kommt, bei denen Menschen durch privat geführte Flugzeuge zu Schaden kommen. Verantwortlich für die Sicherheitsvorkehrungen ist jedoch der Staat. Die CDU/CSU bekennt sich zu dieser Verantwortung.

Über die Mittel und Verhältnismäßigkeiten staatlicher Vorsorgemaßnahmen lässt sich solange vortrefflich streiten, bis ihre Berechtigung erwiesen ist. Dann ist es jedoch zu spät. Zu den Abwägungen und Vorüberlegungen, die im Detail zur Ausgestaltung der Zuverlässigkeitsprüfung geführt haben, die Ihr Hauptkritikpunkt zu sein scheint, gibt Ihnen der zuständige Berichterstatter unserer Fraktion sicherlich gern Auskunft. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an meinen Kollegen MdB Clemens Binninger:
http://www.cducsu.de/Titel__Clemens_Binninger/TabID__23/SubTabID__24/AbgLetter__66/AbgID__141/Abgeordnete.aspx

Mit freundlichen Grüßen
Monika Grütters, MdB

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