Frage an Monika Grütters von Heike W. bezüglich Soziale Sicherung
Wir haben eine Petition zur Verlängerung von Kindergeld für Studenten und Auszubildende bei change.org gestartet. http://chng.it/WJgJY54ZKP und im Petitionsausschuss eingereicht!
Pandemiebedingt wurde eine Verlängerung der Regelstudienzeit beschlossen, die Höchstdauer von Bafög Bezug wurde angeglichen. Das Kindergeld muss nachziehen da sonst Studierende die keinen Baföganspruch haben benachteiligt werden. Aufgrund der Corona Pandemie haben fast alle Bundesländer für das SS 2020 sowie für das WS 2020/21 beschlossen, die Regelstudienzeit zu verlängern. Die BAföG-Förderungshöchstdauer wurde dementsprechend erhöht.
Für das kommende Sommersemester, das am 12. April 2021 beginnt und am 17. Juli endet, werden die gleichen Einschränkungen wie für das vergangene Jahr gelten. Dies führt viele Studenten und Auszubildende an die Grenzen der finanziellen Belastung und somit häufig zu Studienabbrüchen. Die angebotenen Corona-Hilfen können diese finanzielle Notlage nicht abdecken. Eine Verlängerung des Kindergeldanspruchs kann viele Studenten davor bewahren in finanzielle Not zu geraten. Können und werden Sie und Ihre Partei sich dafür einsetzen, Studierende zu unterstützen?
Sehr geehrte Frau Weber,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich würde es unter der von Ihnen geschilderten Situation bevorzugen, wenn wir Unterstützungsleistungen für Studierende und Auszubildende passgenauer ausgestalten. Ich halte es nicht für zwingend notwendig, das über die Leistung Kindergeld auszugestalten. Mich überzeugt auch Ihr Hinweis auf Anpassungen beim BAföG nicht. Schließlich erfüllt das Kindergeld nicht die explizite Funktion eines Ausbildungsunterhaltes, wie es das BAföG tut. Studierende, die durch die Auswirkungen der Corona-Krise weiterhin nicht BAföG berechtigt sind, haben gegenüber ihren wirtschaftlich-leistungsfähigen Eltern unverändert einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt. Es ist nicht Aufgabe des Kindergeldes, diese Funktion zu übernehmen. Fällt bei den Eltern aufgrund von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit diese Leistungsfähigkeit weg, tritt der BAföG-Anspruch ein.
Darüber hinaus darf ich anmerken, dass die Bundesregierung bereits im Sommer 2020 eine Überbrückungshilfe für Studierende etabliert hat, die weiter beantragt werden kann und Studierende in Notlagen zielgerichtet unterstützt. Die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) je nach nachgewiesener Bedürftigkeit eine Höhe von 100 Euro bis 500 Euro erreicht und als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird.
Der Antrag kann seit November 2020 durchgehend monatlich neu gestellt werden. Vor diesem Hintergrund erschließt sich mir nicht, weshalb eine Ausweitung der Altersgrenze des Kindergeldes – das maximal eine Höhe von 250 Euro monatlich erreicht – eine kurzfristige finanzielle Notlage besser abdecken würde, als es die bereits existierenden Überbrückungshilfen tun.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Grütters