Frage an Monika Grütters von Helmut S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Grütters
Die Frage, um deren Beantwortung ich Sie bat, war: Auf welche konkrete Aussage bezieht sich ihr gegen BDS gerichteter Vorwurf? Welche Personen oder Gruppen haben diese Aussage(n) getätigt?
Die IHRA-Arbeitsdefinition Antisemitismus, auf die Sie sich beziehen, schreibt die Kontextualisierung einer konkreten Aussage (dafür nennt sie Beispielsaussagen) im "Gesamtzusammenhang" vor. Ohne eine konkrete Aussage gibt es nichts zu kontextualisieren. Sie pauschalisieren, das ist das Gegenteil dessen, was die IHRA-Definition fordert.
Ich bitte also um eine Antwort unter Berücksichtigung der Regeln, die Sie sich mit der Verabschiedung des BDS-Beschlusses selbst gesetzt haben. Der BDS-Beschluss des Bundestags stützt sich schließlich auf die IHRA-Arbeitsdefinition.
Mit freundlichen Grüßen
H. S.
Sehr geehrter Herr Suttor,
vielen Dank für Ihre erneute Frage. Die Aussage bezieht sich auf Auswertungen allgemein zugänglicher Quellen von Forschungseinrichtungen und Verbänden. Insbesondere nationalistisch - politische und religiös- politische Organisationen - überwiegend aus dem Nahen Osten - haben wiederholt öffentliche Äußerungen getätigt, die nach IRHA Definition als "antisemitisch" bewertet werden, oder den Holocaust verharmlosen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Grütters