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Monika Grütters
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Frage von Ulrich M. •

Frage an Monika Grütters von Ulrich M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Grütters,

die bisherigen Corona-Maßnahmen sind absolut unverhältnismäßig und der Entwurf zur Verschärfung des IfSG ist grundgesetzwidrig. Wenn Sie sich daran beteiligen, dies im deutschen Bundestag zu verabschieden, machen Sie sich strafbar und werden große Teile des Volks gegen sich haben. Würden Sie mir bitte mitteilen, wie Sie zu diesem Gesetzesentwurf stehen?

Mit freundlichen Grüßen,
Ulrich Matthaei

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage. Über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen entscheidet das Bundesverfassungsgericht im Rahmen des klar geregelten Normenkontrollverfahrens. Für die Bewertung der Strafbarkeit bestimmter Verhaltensweisen von Bürgerinnen und Bürgern sind hingegen in unserem Land entsprechende Strafverfolgungsbehörden geschaffen worden. Ich halte diese Institutionen und ihre kodizifizierte Vorgehensweise bei der Identifizierung entsprechender Verstöße für angemessen. Ganz sicher nicht zielführend sind handstreichartige Feststellungen durch Kommentatoren, Interessengruppen, Politiker oder Bürgerinnen und Bürger.

Der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes werde ich voraussichtlich zustimmen, da ich es für sinnvoll erachte, dass die Politik die Erkenntnisse der vergangenen Wochen auch durch legislative Maßnahmen für zukünftige Krisenlagen nutzbar macht.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters

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