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Frage von Wolfgang P. •

Frage an Monika Grütters von Wolfgang P. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Grütters,

ich bin ab kommenden Jahres immer mehrere Monate im nicht europäischen Ausland. In dieser Zeit muß ich Krankenkassenbeiträge bezahlen, obwohl ich und auch meine Frau diese nicht in Anspruch nehmen kann. Außerdem bin ich dort krankenversichert, weil ich im Berieb meines Schwagers mitarbeiten werde.

Warum kann ich nicht von den Krankenversicherungszahlungen befreit werden. Ich denke, daß diese Frage auch für eine Vielzahl anderer Rentner von Bedeutung ist.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Press

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Press,

zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Auskunft geben:

Rentner, die eine deutsche Rente beziehen und im Ausland leben, sind in aller Regel nicht versicherungspflichtig in der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Entscheidung, ob Versicherungspflicht in der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung besteht, wird von der zuständigen deutschen Kranken-/Pflegekasse getroffen.

Informationen dazu finden Sie auch in der von der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung- Ausland herausgegebenen Information "Meine Krankenversicherung bei Wohnort im Ausland". Weitere Hinweise zu Ihrem speziellen Fall sende ich Ihnen gern direkt zu, da ich der Ansicht bin, dass dieses Portal allgemeinen politischen Fragestellungen und Stellungnahmen dienen sollte. Bitte senden Sie mir dazu Ihre Email-Adresse an monika.gruetters@bundes.de .

Mit freundlichen Grüßen
Monika Grütters, MdB

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