Frage an Monika Grütters von Jörg-Walter Dr. S. bezüglich Senioren
Sehr geehrte Frau Professor,
ich bin gewillt, die Erhöhung der Diäten der Bundestagsabgeordneten, der auch Sie zugestimmt haben, sachlich nachzuvollziehen.
Zu meiner Person: Ich bin 62 Jahre alt, seit dem 01.01.2006 Rentner und beziehe Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Ich bin der Meinung, dass es nunmehr an der Zeit ist, dem mit rd. 20 % zahlenmäßig zweitgrößten Personenkreis in unserem Lande, gemeint sind wir Rentner, auch eine spürbare Erhöhung der Rentenbezüge folgen zu lassen. Nach ebenfalls „Nullrunden“ seit 2003 hat die jüngste Erhöhung zum 01.07.2007 von für mich gerade mal lächerlichen 0,54 % - im Vergleich zu den 9,2 % bei den Diäten (das rd. 17-fache) - gerade die davor vorgenommene Erhöhung der Beiträge zur Krankenversicherung ausgeglichen.
Und ein Zweites verärgert mich nach wie vor: Warum gibt es noch immer den gravierenden Unterschied zwischen dem Rentenwert West (26,27 €) und dem Rentenwert Ost (23,09 €) von 3,18 €? Das umso mehr, als sich dieser Abstand nach der Rentenwertbestimmungsverordnung 2007 sogar geringfügig von davor 3,16 € auf 3,18 erhöht hat.
In der Hoffnung auf beide Seiten zufrieden stellende Antworten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Dr. Jörg-W. Schwägergen
Sehr geehrter Dr. Schwägergen,
zu Ihrer Anfrage bezüglich der Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten möchte auf die Ausführungen meiner Fraktion verweisen, deren Position ich teile. Über nachfolgenden link gelangen Sie direkt zu der Stellungnahme auf http://www.cducsu.de/Titel__Anpassung_der_Entschaedigung_zum_112008/TabID__1/SubTabID__5/InhaltTypID__4/InhaltID__7950/Inhalte.aspx .
Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für die aktive Tätigkeit mit der Rentenerhöhung in diesem Jahr in Verbindung zu bringen, ist nicht sachgerecht. Bei allem Verständnis für Ihre Enttäuschung über die Höhe der Rentenanpassung in diesem Jahr, muss ich Sie darauf hinweisen, dass sich die Höhe der Rentenanpassung jeweils nach der Lohnentwicklung der Aktiven aus dem Vorjahr richtet. Die CDU/CSU-Fraktion hat nicht vor, diesen Regelmechanismus zu verändern.
Zu Ihrer nachvollziehbaren Kritik am bestehenden Rentengefälle zwischen den alten und neuen Bundesländern, auch 17 Jahre nach der Wiedervereinigung, möchte ich Sie auf meine Abgeordneten-Internetseite verweisen. Unter http://monika-gruetters.de/2_203_Unterseiten_Standpunkt.html habe ich dazu eine Erläuterung für die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises einstellen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Grütters, MdB