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Frage von Maximilian W. •

Frage an Monika Grütters von Maximilian W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Prof. Grütters,

aktuell entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Regelungen zur Online-Durchsuchung im Landesrecht NRWs.
Außerdem stehen die Entscheidungen über die Vorratsdatenspeicherung in Umsetzung der umstrittenen EU-Richtlinie an.

Aus meiner Sicht sind beide Vorhaben, Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchung, aus vielerlei Gründen abzulehnen, unter anderem zur Wahrung der Unschuldsvermutung als Grundlage unseres Rechtsstaates und zur Bewahrung der informationellen Selbstbestimmung und dem Schutz der eigenen Wohnung.

Mich würde ihre Position zu beiden Themen interessieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Maximilian Wolter

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wolter,

vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Position zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Da Ihre Frage auch andere Bürgerinnen und Bürger insbesondere aus meinem Wahlkreis bewegt, habe ich bereits vor einiger Zeit meine Position auf der Abgeordneten-Internetseite dargelegt. Über http://www.monika-gruetters.de/index.php?ka=2&ska=124 gelangen Sie direkt zu meinem Standpunkt zur Vorratsdatenspeicherung. Über Ihr näheres Interesse würde ich mich freuen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Monika Grütters

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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