Frage an Monika Grütters von Susanne W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Dass man Menschen in akuter Seenot rettet, ist selbstverständlich, keiner hat bezweifelt. Auch Kanzlerin Merkel hat nun medienwirksam eine staatliche Seenotrettung im Mittelmeer gefordert. Das ist doch gar nicht das Thema!
https://www.merkur.de/politik/merkel-und-seenotrettung-kanzlerin-macht-es-sich-zu-leicht-12919025.html
Wohin aber dann mit den Geretteten, dazu schweigt die Kanzlerin. 1. Frage an Sie: Ja, wohin denn?
Die zusätzliche staatliche Seenotrettung arbeitet aber den kriminellen Schlepperbanden in die Hände, denn die bringen die Migranten auf seeuntüchtigen Schlauchbooten aufs Meer, melden SOS, den Transport nach Europa machen die Seenotretter, oder wie soll das laufen? Kassieren und weiter machen die Schlepper. Macht wohl wenig Sinn. 2. Frage: Wie sehen Sie das?
Ich meine, Merkel möchte damit wieder neue Flüchtlingsrouten nach Europa u. Deutschland öffnen, und ich befürchte, Deutschland wird wieder die Hauptlast übernehmen. Denn von 27 EU-Staaten lehnen 20 die Aufnahme (FAZ 17.8.2019) ab. 3. Frage: Was sagen Sie dazu?
4. Frage: Wie erklären Sie, dass es seit 2015 (!!!!) immer noch kein Abkommen mit den nordafrikanischen Ländern gibt, um Gerettete aufzunehmen und in ihre Heimatländer zurückzubringen? Bei zusätzlicher großzügiger finanzieller Hilfe, also neben der Entwicklungshilfe, sollte es doch gehen. Ich sehe hier den mangelnden Willen der Bundesregierung und der EU-Kommission.
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich wiefolgt beantworte:
1) Dorthin, wo aus Seenot gerettete Menschen unter Wahrung ihrer Menschenwürde aufgenommen und versorgt werden können. Dass dies möglichst heimatnah geschehen sollte, gehört außerdem dazu.
2+3) Das Seerecht schreibt die Rettung in Seenot geratener Menschen vor. Derartige Hilfeleistungen zu unterlassen, wäre nicht nur strafbar, sondern eine moralische und menschliche Bankrotterklärung. Richtig ist aber, dass allein mit der Überwachung des Seeraums und durch Sicherungsmaßnahmen von Frontex Schleppern nicht das Handwerk gelegt werden kann. Deshalb beteiligt sich Deutschland an vielfältigen Maßnahmen der EU, die etwa auch in afrikanischen Staaten mit Transitfunktionen, wie zum Beispiel Niger, etabliert werden. Mit Unterstützung der EU ist im Niger der Transit von Migranten gesetzlich geregelt worden. Diese Regelungen werden umgesetzt und ihre Einhaltung engmaschig kontrolliert. Seither ist die Zahl der Migranten, die von Niger aus weiter in Richtung Europa reisen, um rund 2/3 zurückgegangen. Das ist nur eine von vielen Maßnahmen, die die EU in den vergangenen Jahren ergriffen hat und die bereits Wirkung zeigen. Die Migrationszahlen haben inzwischen stark abgenommen. Nach Angaben von Frontex sind die illegalen Grenzübertritte an den EU Außengrenzen 2017 um ein Viertel gefallen. Es waren geschätzte 150.000, das ist der niedrigste Stand in fünf Jahren. Im Vergleich zu dem Jahr 2015 – dem Höhepunkt – sind die Zahlen 2018 um 92 Prozent geschrumpft. Im Jahr 2019, Stand Juni, sind in Italien übrigens insgesamt 2500 Flüchtlinge angekommen.
4) Auch nordafrikanische Staaten sind souverän und können über Abkommen, die sie mit anderen Ländern eingehen, frei entscheiden. Deutschland hat es in den vergangenen Jahren bereits vermocht, bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber gerade die Kooperation mit einer Reihe nordafrikanischer Staaten deutlich zu verbessern. Mit den sogenannten Maghreb-Staaten wurde insbesondere die Frage von Pass-Ersatzbeschaffungen intensiv besprochen, da nicht vorhandene Pässe für deutsche Behörden häufig das größte Problem bei der Rückführung darstellten. Dem Bundesinnenministerium ist in diesen Gesprächen ein Durchbruch gelungen, der nun dazu geführt hat, dass die Zahl der Rückführungen in diese Länder sprunghaft angestiegen ist. 2018 wurden rund 35 Prozent mehr Rückführungen durchgeführt als noch 2017.
Dabei gibt es aber nicht nur Hindernisse bei der Rückführung, deren Ursache im Herkunftsland liegt, sondern auch Schwierigkeiten in der Umsetzung in Deutschland. Deshalb hat die Bundesregierung das Geordnete-Rückkehr-Gesetz verabschiedet, das zum 21. August 2019 in weiten Teilen in Kraft getreten ist und über dessen Inhalte sie sich hier (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/migration-und-integration/migration-ordnen-steuern-und-begrenzen-1601598) informieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Grütters