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Monika Grütters
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Frage von Liese B. •

Frage an Monika Grütters von Liese B. bezüglich Recht

Guten Tag Team Grütters,

Zur Zeit ist der UN-Migrationpakt in aller Munde.
Und die Bundesregierung beklagt eine" Stimmungsmache "der besorgten Bürger gegen diese ggfs.allerwichtigtse politische Entscheidung seit Menschengedenken.( Da sie nach meiner persönlichen Meinung alles bekannte für immer verändern wird)
Das können sie so nachlesen hier:
https://www.tagesschau.de/ausland/streit-um-migrationspakt-101.html

Nun ist ebenso zu lesen dass einige Länder wie Tschechien diesem Kritisch gegenüberstehen und einige Länder wie USA,Kanada,Austr.,Ungarn,Polen,Kroatien und Österreich diesen Pakt nicht unterschreiben werden weil zu befürchten ist dass ein Gewohnheitsrecht und eine Unterwanderung staatlicher Souveränität etabliert wird,
wie es z.B. auf nachfolgendem Weblink nachzulesen ist.:
https://derstandard.at/2000090492834/Weitere-Staaten-ueberlegen-Ausstieg-aus-UN-Migrationspakt

Meine Fragen hierzu : Sind diese Staaten unfähig zu erkennen wieviel Bereicherung die mehr als Goldwertigen Menschen mit sich bringen(O-ton Martin Schulz: Diese Menschen sind wertvoller als Gold)
und für den Fall dass nicht deren Staatsregierenden sondern ihr euch irrt, also diejenigen die den (angeblich)unverbindlichen Migrationspakt unterschreiben wollen.Siehe Link:
https://derstandard.at/2000090470122/Uno-kritisiert-Oesterreich-fuer-Rueckzug-aus-Migrationspakt

Wie würde sich diese Fehleinschätzung beheben und Rückgängig machen lassen und wie könnte man die verantwortlich Regierenden bei nicht Rückgängigmachung zur Rechenschaft ziehen?
Und warum muss dieser "Pakt" unterschrieben werden wenn er doch nicht verbindlich ist wie behauptwird?

P.S. ich möchte im Bezug auf die Einwanderung nicht täglich mein kärgliches Leben neu aushandeln müssen, wie es die SPD -Spitzenpolitiker es anstreben,siehe hierzu Frau Özuguz :
https://www.welt.de/politik/deutschland/article146582999/Das-ist-der-Masterplan-zur-Integration-der-Fluechtlinge.html

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 04. November 2018, für deren verzögerte Beantwortung ich mich entschuldige. Üblicherweise beantworte ich die mir gestellten Fragen auf Abgeordnetenwatch recht zügig, in Ihrem Fall hat dies ein Büroversehen verhindert, was ich sehr bedauere.

Der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM) wurde durch interessierte Kreise im Rahmen einer Kampagne genutzt, um in der Bevölkerung Ängste und Unsicherheit zu verbreiten. Grundlage dieser Argumentationen ist eine bewusste Fehlinterpretation des Vertragstextes mit dem Ziel, Mitbürgerinnen und Mitbürger zu verunsichern, die nicht über die Zeit und die Erfahrung verfügen, um sich mit komplizierten Dokumenten internationaler Organisationen auseinanderzusetzen.

Im GCM wird das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu regeln, ebenso wie das Recht auf einen effektiven Grenzschutz bekräftigt; zugleich wird die Verpflichtung jedes Staates zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger als wesentliches Element der Staatenzusammenarbeit verankert.

Als Grundsatzdokument dient es darüber hinaus dem Ziel, die internationale, regelbasierte Ordnung zu stärken. Dies liegt im Kerninteresse deutscher Außenpolitik und ist in Zeiten von besonderer Bedeutung, in denen diese internationale Ordnung immer mehr in Frage gestellt wird.

Der GCM ist eine politische Absichtserklärung. Rechtlich bindende Wirkung kommt ihm ausdrücklich nicht zu. Insbesondere handelt es sich beim GCM auch nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag. Der GCM stellt ausdrücklich einen „rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen“ dar, der „die Souveränität der Staaten“ wahrt (Ziffer 7). In den Leitprinzipien bekräftigt der GCM ausdrücklich „das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln“ (Ziffer 15 lit. c). Der GCM weist damit ausdrücklich darauf hin, dass die Souveränität der Staaten unangetastet bleibt. Die Möglichkeit, die nationalen Grenzen zu schützen, wird ausdrücklich bestätigt.

Der GCM zielt darauf ab, sichere, geordnete und legale Migration zu steuern und illegale Migration zu reduzieren. Auf deutschen Wunsch wurde z.B. ein Augenmerk auf die Bekämpfung von Fluchtursachen in Herkunftsstaaten gelegt: z.B. sollen diese bei der Beseitigung von Fluchtursachen unterstützt werden (Ziffer 18: Es sollen nachteilige Triebkräfte und strukturelle Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsländer zu verlassen, minimiert werden.)

Das Abkommen sieht auch keine „Umsiedlung“ vor. Richtig ist, dass Deutschland sich schon zuvor im Rahmen des Resettlement-Programms des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) zu einer zahlenmäßig begrenzten, dauerhaften Aufnahme von tatsächlich schutzbedürftigen Flüchtlingen aus einem Transitland bereit erklärt hat (gesamt 10.200 Personen, verteilt auf Jahre 2018 und 2019). Da dies Flüchtlinge und nicht Migranten betrifft, enthält der GCM hierzu keinerlei Aussage (und auch der Global Compact zu Flüchtlingen, der im Übrigen ebenfalls rechtlich nicht verbindlich ist, sieht keine konkreten Aufnahmezahlen vor).

Der GCM dient gerade dazu, zwischen legaler und illegaler Migration zu unterscheiden. Dies war für Deutschland ein zentraler Punkt bei den Verhandlungen. Diese klare Trennung ist aus deutscher Sicht zu begrüßen. Der GCM will mit seinem „umfassenden Ansatz [...] eine sichere, geordnete und reguläre Migration erleichtern und gleichzeitig das Auftreten und die negativen Auswirkungen irregulärer Migration durch internationale Zusammenarbeit und eine Kombination der in diesem Pakt dargelegten Maßnahmen reduzieren“ (Ziffer 11). Eines der (rechtlich nicht bindenden) Ziele besteht darin, Arbeitskräftemobilität zu erleichtern, aber nur „im Einklang mit den nationalen Prioritäten, den Bedürfnissen des örtlichen Marktes und dem Qualifikationsangebot“ (Ziff. 21 lit.b).

Vor diesem Hintergrund bietet der GCM als politische Absichtserklärung eine gute Grundlage, um auf internationaler Ebene eine bessere Ordnung weltweiter Migrationsbewegungen zu diskutieren und zu etablieren. Welche Motivation der Haltung anderer Staaten beim GCM zugrunde liegen, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen und verzichte auf dahingehende Spekulationen.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Grütters

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