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Monika Grütters
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Frage von Elisabeth V. •

Frage an Monika Grütters von Elisabeth V. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Staatsministerin für Kultur und Medien beim Bundeskanzleramt, ich hätte, mit Verlaub, 2 Fragen: 1) Kann man prinzipiell eine Städtepartnerschaft (auf französisch JUMELAGE) wenn sie gerade jetzt nach der GROKO-Regierung neu entsteht ZWISCHEN EINER DEUTSCHEN (Todtnau ist hiermit gemeint) UND FRANZÖSISCHER ORTSCHAFT (Charly-Oradour oder Oradour-sur-Glane zum Beispiel) und unter klaren historischen Gegebenheiten (Aussöhnung und Reflexion für die Zukunft ANLÄSSLICH EINER ERGREIFENDER KOMMEMORATION eines schlimmen SS-Massakers während des Zweiten Weltkriegs WWII) auch durch Ihr Ministerium finanziell subventionieren als eine - nennen wir es mal so :"KULTURELL POSITIVE TAT"? 2) Wenn a) JA: wo muss man konkret einen Antrag auf Subvention stellen, bitte? Wenn b) NEIN: Gibt es in der Regierung oder im Bundestag, oder im Landtag von Baden-Württemberg usw. (wo ich wohne) eine ZUSTÄNDIGE STELLE DIE SO EINE JUMELAGE ZUR AUFARBEITUNG VON SCHLIMMEN SS VERBRECHEN WÄHREND DES WWII ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND FRANKREICH FINANZIELL FÖRDERN KÖNNTE/WÜRDE, bitte?
Danke für die Aufmerksamkeit und Gratulation für Ihre beispielhafte Bescheidenheit nach Israel mit einem Billigflug dienstlich zu reisen! Ihre E. V. in 79674 Todtnau

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau V.,

vielen Dank für Ihre Fragen. Als Staatsministerin für Kultur und Medien ist es meine Aufgabe, Vorhaben und Projekte von nationaler Bedeutung zu unterstützen. Wenn Vorhaben und Projekte dagegen eine überwiegend kommunale oder regionale Bedeutung zukommt, kann ich diese hingegen nicht fördern, da unsere Verfassung die Zuständigkeit für Kunst und Kultur aus guten Gründen vornehmlich in die Kompetenzen der Bundesländer und Kommunen gelegt hat. Das gilt auch dann, wenn ein Projekt, wie im Falle einer Städtepartnerschaft, neben dem regionalen auch einen grenzüberschreitenden Aspekt beinhaltet.
Die europäische Bewegung der Städtepartnerschaften beruht in der Regel auf dem kommunalen Engagement und Verbundenheitsgefühl der Menschen vor Ort. Deshalb sind es in der Regel die Städte selbst, die ihre Partnerschaften organisieren, pflegen und eben auch mit entsprechenden finanziellen Mitteln ausstatten.
Deshalb möchte ich Ihnen empfehlen, sich mit Ihrer Idee zunächst an den Gemeinderat in Todtnau zu wenden. Dieser muss entscheiden, ob die Gemeinde eine Städtepartnerschaft eingehen will.
Sollte dies der Fall sein, so gibt es Organisationen, die die Partnerschaftsbewegung in Europa aktiv mit Rat und Tat unterstützen. Dazu gehört zum Beispiel der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE), dessen deutsche Sektion Sie im Internet unter: https://www.rgre.de/vorstellung.html finden.
Abschließend möchte ich Sie gerne auf das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ der Europäischen Union hinweisen. Im Rahmen dieses Programms ist es grundsätzlich auch möglich, eine Förderung für die Einrichtung bzw. die Pflege von Städtepartnerschaften zu erhalten. Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie hier: https://eacea.ec.europa.eu/europa-fur-burgerinnen-und-burger_de.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Grütters

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