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Monika Grütters
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Frage von Dagmar G. •

Frage an Monika Grütters von Dagmar G. bezüglich Innere Sicherheit

Der Fall Sami. A, ein Tunesier, der als Terrorist und Leibwächter dem Massenmörder Osama bin Laden gedient hat, zeigt den Kontrollverlust von Regierung, Parlament und Justiz über das Migrationsproblem und der damit verbunden Sicherheit. Es ist ein Skandal, dass es seit Jahren nicht gelingt, diesen Gefährder, der mit einem Anschlag -zig Menschen in unserem Land ermorden könnte, abzuschieben!
Der größere Skandal aber ist, dass weder die Regierung noch der Bundestag (auch Sie, Herr MdB?), offensichtlich weder den Willen oder die Kraft haben, dieses Abschiebechaos durch eindeutige Gesetze und Regelungen zu beenden.
Es kann doch nicht sein, dass Gefährder hier bleiben können, weil es immer etwas die Abschiebung verhindert, mal droht ihnen angeblich die Folter, mal werden in dem Land angeblich Schwule verfolgt, mal eine UN-Konvention hier, mal das Flüchtlingsabkommen XY da, usw. usw.
Humanität ja, auf jeden Fall, aber wem gilt denn die Humanität? Den Terroristen und Gefährdern, denen angeblich immer irgendetwas bei Abschiebung droht, oder den arglosen Menschen hier, deren Leben es zu schützen gilt? Wessen Interessen vertritt dieser Staat eigentlich?
Ich meine, wenn die Abschiebung von Terroristen und Mördern nicht möglich ist, weil irgendwelche Gesetze oder Abkommen deren Schutz höher bewertet als den Schutz unserer Bevölkerung, dann sollten diese Gesetze schnellstens geändert oder die Abkommen notfalls gekündigt werden.
Die Erhöhung der Parteienfinanzierung haben CDU und SPD in nur 9 Tagen durch den Bundestag gepeitscht, da sollte es wohl möglich sein, hier klare Gesetze in wenigen Monaten durchzubringen, oder?
Was und wann unternimmt die CDU endlich etwas?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Gärtner,

vielen Dank für Ihre Frage. Die von Ihnen angesprochenen Fragen lassen sich aus meiner Sicht nicht beliebig durch „eindeutigere“ Gesetz regeln. Wenn wie im von Ihnen beschriebenen Fall ein Gericht die Gefahr sieht, dass einem Asylbewerber nach seiner Abschiebung in sein Heimatland Folter droht, dann kann das Gericht zu dem Schluss kommen, dass der Abschiebung nicht „irgendwelche Gesetze oder Abkommen“ entgegenstehen, sondern Artikel 1, Absatz 1 unseres Grundgesetzes und damit der vornehmste Grundsatz unserer Verfassung. Er lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die Unantastbarkeit der Menschenwürde dürfen alle Menschen für sich in Anspruch nehmen und im Grundgesetz (Artikel 79, Absatz 3) ist ebenso klargestellt, dass eine Veränderung der unter anderem in Artikel 1 festgelegten Grundsätze unter keinen Umständen zulässig ist.

Die Gewaltenteilung, die ein wesentliches Merkmal eines funktionierenden Rechtsstaates ist, setzt in Deutschland der Politik klare Grenzen. Sie entzieht zum Beispiel die Organe der Rechtsprechung dem unmittelbaren Einfluss der Politik. Wenn wir es ernst meinen mit der Verteidigung demokratischer und rechtsstaatlicher Normen, dann können wir diese gerade dann nicht zur Disposition stellen, wenn sie uns unbequem oder anstrengend erscheinen.

Im Hinblick auf das Asylrecht und die ebenso dazu gehörigen Regelungen zur Abschiebung möchte ich an dieser Stelle festhalten, dass wir in den vergangenen Jahren auch kurzfristig eine Reihe von Reformen auf den Weg gebracht haben, um auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Diese vielfältigen gesetzgeberischen Aktivitäten haben unter anderem zu einer spürbaren Reduzierung der Asylanträge beigetragen. In der Zeit zwischen Januar und Mai 2018 haben in Deutschland rund 68.000 Personen einen Asylantrag gestellt. Im gleichen Zeitraum waren es im Jahr 2016 noch mehr als 300.000 Personen.

Richtig ist, dass wir bei der Abschiebung von jenen Personen Fortschritte machen müssen, die einen rechtsstaatlich einwandfreien Prozess durchlaufen und kein Bleiberecht erhalten haben. Für die Durchführung sind grundsätzlich die Bundesländer zuständig, wobei der Bund aber in vielen Bereichen unterstützend tätig werden kann. Mit einigen Maghreb-Staaten hat der Bund in der jüngsten Vergangenheit entsprechende bilaterale Abkommen geschlossen, um Rückführungen von Staatsbürgern aus jenen Ländern einfacher zu gestalten. Diese Abkommen zeigen auch ihre Wirkung: es erfolgen deutlich mehr Abschiebungen in jene Länder. Diesen Weg gilt es beharrlich zu verfolgen, aber stets in jenem Rahmen, den uns der Rechtsstaat dabei setzt.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters

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