Frage an Monika Grütters von Albrecht P. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Prof. Grütters,
in der "B.Z." vom 24. August 2015 wird der damalige CDU-Stadentwicklungsexperte und jetzige CDU-Generalsekretär Stefan Evers zum Thema "Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel" mit den Worten zitiert:
"Natürlich wünsche ich mir, dass Tegel offen gehalten werden könnte. Nur leider sind wir nicht bei ‚Wünsch Dir was‘, sondern bei ‚So isses‘. Weder das Parlament, noch der Senat, noch nicht einmal ein Volksentscheid könnte die Offenhaltung erzwingen." Zitat Ende.
Angesichts der von Ihnen eingeleiteten Befragung der CDU-Mitglieder über einen parallelen Weiterbetrieb zum BER wüsste ich gerne von Ihnen eine Antwort auf meine Frage:
Wenn weder das Parlament, noch der Senat und noch nicht einmal ein Volksentscheid die Offenhaltung des Flughafens erzwingen könnte - auf welchem Weg wollen Sie dann ein etwaiges positives Votum Ihrer Parteibasis durchsetzen?
Mit Dank für eine Antwort und freundlichen Grüßen
Albrecht Piper
Sehr geehrter Herr Piper,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zu der vom Landesvorstand der CDU Berlin auf meinen Vorschlag hin beschlossenen Mitgliederbefragung zum anstehenden Volksentscheid „Offenhaltung Tegel“.
Sie zitieren in Ihrer Anfrage den heutigen Generalsekretär Stefan Evers mit einem Statement aus dem Jahr 2015, welches er als stadtentwicklungspolitischer Sprecher gegeben hat.
Dieselbe Frage haben Sie Herrn Evers bereits auf dessen Facebookseite - verbunden mit dem Vorwurf der Lüge - am 6. Mai gestellt. Herr Evers antwortete Ihnen sinngemäß, dass er prüfen wolle, ob „im Vertrauen auf den Senat“ man sich womöglich geirrt habe. Weiter schrieb er: „... geben sich bei uns in diesen Tagen die Experten des Luftverkehrs- und Planungsrechts die Klinke in die Hand. Damit unsere Mitglieder auf solider Grundlage entscheiden. Die Antworten des Senats auf meine späteren Nachfragen zur juristischen Unmöglichkeit einer Offenhaltung von Tegel waren jedenfalls nichtssagend.“ Soweit, um den Ausgangspunkt Ihrer Frage nochmals zu klären.
Ergänzend darf ich Ihnen versichern, dass – so schwingt es in Ihrer Frage mit – die Rechtsfragen mitnichten abschließend oder gar abschlägig beantwortet sind, sonst hätte der Senat diesen Volksentscheid überhaupt nicht zugelassen. Auch steht es uns gut an, das Votum des Souveräns – der Bürgerinnen und Bürger-, die sich an dem Volksentscheid beteiligen werden, nicht bereits im vorherein für unsinnig zu erklären.
Als CDU-Landesvorsitzende habe ich bereits bei meiner Wahl das Versprechen gegeben, die Beteiligung unserer Mitglieder zu stärken. Gerade in grundsätzlichen Fragen wie diesen halte ich das für angebracht. Das Thema verdient eine breite und ehrliche Debatte, schließlich sind hunderttausende Berliner davon ganz unmittelbar betroffen. Ich denke, die abschließende Entscheidung über die Positionierung der Berliner CDU zur Offenhaltung von Tegel ist bei unseren Mitgliedern in guten Händen.
Ich jedenfalls freue mich auf die Debatte und neue Erkenntnisse zum anstehenden Volksentscheid. Ich kann Sie nur ermutigen, sich an dieser Debatte neugierig und unvoreingenommen zu beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Grütters