Frage an Monika Grütters von Sönke S. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Staatsministerin Grütters,
obwohl an dieser Stelle viele konkrete Fragen zu dem von Ihnen veröffentlichten und damit zur Diskussion gestellten Entwurf vom 14.09.2015 aufkamen, haben Sie seither keine einzige Frage inhaltlich beantwortet ("Ressortabstimmung"). Gleichzeitig haben Sie sich im selben Zeitfenster im Tagesspiegel anderen Interessengruppen gegenüber inhaltlich geäußert. Wie erklärt sich diese Ungleichbehandlung unterschiedlicher Lobbys (medialer Druck)?
Halten Sie es, nachdem sich die paläontologische Fachwelt und tausende Sammler von Fossilien und Mineralien mit Nachdruck für eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs ausgesprochen haben (u. a. Petition "Für den Erhalt des Sammelns") weiterhin für sachgerecht die Einfuhrregelungen für Fossilien und Mineralien gegenüber der geltenden Rechtslage zu verschärfen und hierauf ein für archäologische Objekte ausgelegtes scharfes Recht anzuwenden? Tun sie mit undifferenzierten Verschärfungen nicht Millionen Sammlern von sonstigem Kulturgut unrecht? Macht es Ihnen nichts aus, dass sie u. a. das Münz- und Briefmarken sammeln in seiner derzeitigen Form im Namen des Kulturgutschutzes in eine rechtliche Grau- bzw. Verbotszone rücken?
Können Sie mir einen Paläontologen oder Fossiliensammler in Deutschland nennen, der den derzeitigen Entwurf gut heißt?
(Ich könnte Ihnen im Gegenzug viele Paläontologen nennen, die bereit wären Ihnen bei einer Überarbeitung zu helfen, um Schaden von ihrem Fach abzuwenden.)
Tragen Fossilien- und Mineraliensammler sowie Geowissenschaftler aus Ihrer Sicht zur Finanzierung des internationalen Terrorismus und zu Raubgrabungen an archäologischen Stätten bei?
Wissen Sie, das Italien und Spanien ihre paläontologische Forschung durch ähnliche Maßnahmen, wie sie der Entwurf vom 14.09.2015 beinhaltet, nahezu zugrunde gerichtet haben?
Ich erhoffe mir ein klares Bekenntnis zur Wichtigkeit paläontologischer Forschung (auch als Bürgerwissenschaft) am Standort Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Simonsen
Sehr geehrter Herr Simonsen,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich verweise weiterhin gerne auf die Antworten, die die Bundesregierung hierzu bereits auf Ihrer Internetseite unter http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/kultur/kulturgutschutz-neu2/kurzgefasst/fragen-antworten-kgsg.html?nn=811092#doc1401388bodyText16 gibt.
Dort ist zum Beispiel seit langem klargestellt, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf nicht die Absicht verfolgt, Sammler in ihrer Freiheit zu beschränken, Münzen oder Briefmarken zu sammeln. Des Weiteren ist festgehalten, dass Münzen oder Briefmarken nur bei absolut herausragenden Einzelfällen als national wertvolles Kulturgut eingetragen werden sollen. Explizit wird außerdem dargelegt, dass die Bundesregierung einfache Sorgfaltspflichten vorsieht, die auch bei Verkäufen für Jedermann gelten. Ich habe mehrfach (nicht nur in Interviews, sondern auch hier auf Abgeordnetenwatch) auf diese klare Positionierung der Bundesregierung hingewiesen, die sich übrigens auch in der Gesetzesbegründung findet, welche dem Entwurf beigefügt ist. Es ist bedauerlich, dass der Großteil der Kritik noch immer kursierenden Interpretationen des Gesetzestextes folgt, die diese Absichtserklärungen der Bundesregierung offenbar weitgehend ignorieren.
Auch für den Bereich der Paläontologie gilt, dass nur herausragende Einzelstücke für die Eintragung als national wertvolles Kulturgut überhaupt in Frage kommen. Für die breite Masse paläontologischer Stücke und für deren Sammler ergibt sich durch den Gesetzentwurf - wie schon bei Briefmarken- und Münzsammlern - keine Änderung.
Seit der Veröffentlichung des Referentenentwurfes am 15. September 2015 hat die Bundesregierung den Dialog mit vielen Verbänden und Vereinigungen intensiv geführt, so wie es im üblichen Verfahren der Gesetzgebung auf Bundesebene an dieser Stelle vorgesehen ist. Dazu gehörte - wie Sie wissen - auch ein Gespräch mit Vertretern aus dem Bereich der Paläontologie am 8. Oktober 2015 im Bundeskanzleramt. Auch Sie haben von der Möglichkeit der Stellungnahme Gebrauch gemacht. Diese wurde durch die Bundesregierung natürlich in die weiteren Beratungen einbezogen und wird auch eine Reaktion von fachpolitischer Seite erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Monika Grütters