Frage an Monika Grütters von Hubert L. bezüglich Kultur
Verordnung (EWG) Nr. 3911/92 DES RATES vom 9. Dezember 1992 über die Ausfuhr von Kulturgütern
DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:31992R3911&from=DE
"Unbeschadet des Absatzes 4 darf jedoch der nach den beiden Gedankenstrichen des Unterabsatzes 1 zuständige Mitgliedstaat keine Ausfuhrgenehmigungen für die im Anhang unter dem ersten und zweiten Gedankenstrich der Kategorie A 1 aufgeführten Kulturgüter verlangen, wenn diese von archäologisch oder wissenschaftlich beschränktem Wert sind, vorausgesetzt, daß sie nicht unmittelbar aus Grabungen, archäologischen Funden und archäologischen Stätten in einem Mitgliedstaat stammen und daß der Handel mit ihnen rechtmässig ist."
VERORDNUNG (EG) Nr. 116/2009 DES RATES
vom 18. Dezember 2008
über die Ausfuhr von Kulturgütern
(kodifizierte Fassung)
"Unbeschadet des Absatzes 4 ist jedoch der nach Buchstaben a oder b des Unterabsatzes 1 zuständige Mitgliedstaat ermächtigt, keine Ausfuhrgenehmigungen für die im Anhang I unter dem ersten und zweiten Gedankenstrich der Kategorie A.1 aufgeführten Kulturgüter zu verlangen, wenn diese von archäologisch oder wissenschaftlich beschränktem Wert sind, vorausgesetzt, dass sie nicht unmittelbar aus Grabungen, archäologischen Funden und archäologischen Stätten in einem Mitgliedstaat stammen oder dass der Handel mit ihnen rechtmäßig ist."
http://www.duden.de/rechtschreibung/kodifizieren
Bei der sogenannten "Kodifizierung" wurde die Rechtslage und damit die ursprüngliche Verordnung im Sinn völlig umgekeht, zum Nachteil eines freien Binnenmarktes. "Darf nicht" wurde zu "ermächtigt .. nicht".
Sehr geehrte Frau Staatsminister,
die EU-Verordnung ist mir seit langem in allen Details bekannt, danke für den Hinweis, aber ich nehme an, dass sie Ihnen nicht in allen Teilen so bekannt ist, wie mir. Was sagen sie dazu, dass Frankreich für antike Münzen auch weit über dem wert von 100 Euro keine Zertifikate verlangt?
MfG
Dr. Hubert Lanz
Sehr geehrter Herr Dr. Lanz,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich darf Sie freundlich darauf hinweisen, dass die von Ihnen angesprochene Änderung nicht im Rahmen der Kodifizierung erfolgt ist.
Die Berichtigung der von Ihnen genannten Stelle ist schon vor knapp 20 Jahren erfolgt und entsprechend auch im Amtsblatt der (damals noch) Europäischen Gemeinschaft transparent der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben worden.
Folgender Link führt Sie zu der fraglichen Stelle im Amtsblatt, die auch heute noch problemlos zugänglich ist:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31992R3911R(01)&from=DE
Mit freundlichen Grüßen,
Monika Grütters