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Monika Grütters
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Frage von Hubert L. •

Frage an Monika Grütters von Hubert L. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Grüters,

sie behaupten in Ihren öffentlichen Stellungnahmen immer wieder, dass alle Länder, zumindest in der EU, ähnliche Ausfuhrbeschränkungen für kulturelle Güter längst haben, wie Sie sie für Deutschland planen. Ich habe soeben, nach 4 Monaten eine Anzahl römischer und carolingischer Münzen aus einer Auktion in Frankreich gesendet bekommen, ohne irgendeinen Hinweis und Beleg, dass diese eine Ausfuhrgenehmigung benötigen. Einzig allein für eine merowingische Münze war ein Certificat d´exportation des Ministere de la Culture et de la Communication beigefügt. Dieses Zertifikat auf teurem Dokumentenpapier besagte nur "Le certificat atteste que le bien n´est pas considéré comme un trésor national au sens de l`article L.111-1 du code patrimmoine", also es sei kein nationales Kulturgut, das nach Artikel 36 AEUV ohnehin keine Ausfuhrgenehmigung oder eine derart nutzlose Negativbescheinigung benötigt. Wann stellen sie ihre bewusst falschen Behauptungen über die Gesetze anderer Länder endlich richtig, da ich annehme, dass sie diese Gesetze sicher kraft Ihres Amtes kennen und ziehen das geplante Kulturgutschutzgesetz, das mit falschen Behauptungen begründet wird, endlich zuzrück.

MfG
Dr. Hubert Lanz

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Sehr geehrter Herr Lanz,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich darf Sie freundlich auf die Internetpräsenz der Bundesregierung verweisen:
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/kultur/kulturgutschutz/_node.html;jsessionid=62E5353A44224693AB6E8AF7A365A597.s1t1
Dort finden Sie nicht nur den Referentenentwurf, sondern auch weitere rechtliche Grundlagen wie die EU-Verordnung über die Ausfuhr von Kulturgütern, um sich über aktuell geltendes EU-Recht informieren zu können.
Im Übrigen darf ich Sie freundlich bitten, bei Ihrer Bewertung meiner öffentlich getätigten Aussagen zu berücksichtigen, dass ich in Interviews bisher vor allem nach der geplanten Regelung für bestimmte Objekte der bildenden Kunst gefragt wurde. Da der Referentenentwurf differenzierte Regelungen für unterschiedliche Kulturgüter vorsieht, lassen sich meine Antworten auf solche Fragen nicht verallgemeinern.

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Grütters

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