Frage an Monika Grütters von Johannes D. bezüglich Kultur
"Ein finaler und autorisierter Text der Bundesregierung liegt noch nicht vor". Ist "final" so zu verstehen, dass das dann vorgelegte Paragraphenwerk endgültig und Ihrerseits keine Diskussion wert ist? Im 2. Entwurf ist von minimalen Kosten für die Länder zu lesen für die amtliche Antwort auf die Frage Kulturgut Ja/Nein. Die wenigen Museen mit numismatischen Abteilungen haben seit Jahren mit Etat- und Stellenkürzungen zu kämpfen (stellt sich schon da die Frage nach der STAATLICHEN Verantwortung für das seit Generationen in Museen liegende Kulturgut). In welchem Zeitraum stellen Sie sich denn eine Beantwortung Ja/Nein vor? Wochen (dann haben Ihre "Vorarbeiter" von der Materie keinerlei Ahnung), Monate (optimistisch), 1 Jahr (realistisch). Wer trägt die Kosten? Wer ist zuständig für welches Fachgebiet? Sind bayerische Münzen in Hamburg vielleicht weniger "kulturfähig" als hier in München? Münzen wurden ja schon im Altertum in Mengen hergestellt (anderes wäre den Prägeherren auch nie eingefallen, als möglichst viel aus einem Stempel zu prägen, da der Münzstempel der größte Kostenfaktor ist [fragen Sie mal beim Berliner Hauptmünzamt nach]), also gibt es sie auch in den unterschiedlichsten Erhaltungszuständen, die dann natürlich von den Sammlern auch unterschiedlichst bewertet werden. Welcher Preis ist dann für eine "Zwangsvorlage" massgebend? Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meinen Kommentar (mit mehr Punkten) bei der Online-Petition, der für mich doch überraschend viele, neudeutsche "Likes" erhalten hat. Jedenfalls sind die vorgegebenen Wertgrenzen (2.500.- bzw. 100.-) vollkommen praxisfern. Lustigerweise sprechen die Grünen in ihren Antworten zu diesem Kulturthema schon von "PrivathändlerInnen", die dann zu "etwas mehr Sorgfalt verpflichtet werden"! Zahlen die Steuern ? Ebay u. Flohmärkte werden sich freuen, Hr. Schäuble aber noch trauriger schauen als vor den Griechenlandverhandlungen. Muss ich mich in Zukunft umbenennen in "KLEINmünzenhandlung" J. Diller ?
Sehr geehrter Herr Diller,
vielen Dank für Ihre Frage. In meinen weiteren Antworten zu diesem Thema habe ich bereits dargelegt, dass aus meiner Sicht eine vernünftige Diskussion erst dann möglich ist, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt, der zwischen den einzelnen Ressorts abgestimmt ist, vom Kabinett beschlossen wurde und dem Gesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) auf offiziellem Weg zugeleitet wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
Monika Grütters