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Monika Grütters
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Frage von Matthias E. •

Frage an Monika Grütters von Matthias E. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Grütters ,

Mit Interesse verfolge ich die Pläne, die Gesetzgebung zu ändern, die den Handel mit Münzen, Briefmarken und anderen Sammelgegenständen regelt.

Das geplante neue Kulturgutschutzgesetz droht uns Münzsammlern, aber auch allen anderen Sammlern mit starken Einschränkungen, da für alle Sammlungsgegenstände, die älter als 100 Jahre sind, hohe bürokratische Hürden eingefordert werden, die praktisch für kein Stück erbracht werden können. Der härteste Einschnitt ist ein geplanter Provenienznachweis über 20 oder gar 30 Jahre, der rückwirkend für alle Sammlungsgegenstände gefordert werden soll.

Gerade bei Münzen ist es illusorisch auf einem Stammbaum zu bestehen, Münzen sind seit fast 2500 Jahren als Gebrauchs- und Kommunikationsmittel eingesetzt worden und von jeher überall dort anzufinden gewesen, wo gekauft und verkauft wurde.
Ein Beispiel : Ein Hamburger Kaufmann in der Mitte des 19. Kahrhunderts, der Korn aus Russland kaufen wollte, liess sich die dafür notwendigen Goldmünzen in der dänischen Münze in Altona prägen. Von Russland aus wanderten die Münzen weiter, vielleicht nach Deutschland oder nach England, überall dorthin, wo man Geld einsetzen musste. Ebenso war der englische Sovereign oder das französische Zwanzigfrankenstück vor 1871 die gewöhnlichste Handelsmünze in Deutschland, dem " Tummelplatz der fremden Münzen ". Eine Münze gehört also nicht einem Land, sondern allen.

Frau Kampmann, bekannte Autorin numismatischer Fachbücher und unzähliger Aufsätze, hat eine online-Petition gegen den Entwurf eingerichtet:

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns

Ich möchte Sie hiermit fragen,wie diese Gedanken in der weiteren Gesetzesarbeit berücksichtigt werden. Wird die Freiheit, friedlich einem kulturell erbaulichen Hobby nachzugehen in Deutschland auch fortan eine Heimstadt haben oder müsn wir Enteignung, Verfolgung und Entrechtung fürchten ?

Mit freundlichen Grüssen,

Matthias Engel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Engel,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich darf Sie freundlich auf meine Antwort auf die Frage von Jürgen Schmidt vom 25.07.2015 verweisen. Eine Diskussion über mögliche Auswirkungen des Gesetzentwurfes macht aus meiner Sicht erst dann Sinn, wenn ein autorisierter Entwurf vorliegt, der von der Bundesregierung per Kabinettsbeschluss gebilligt wurde.

Weitere Informationen zum Stand des geplanten Kulturgutschutzgesetz finden Sie auch auf den Seiten der Bundesregierung ( http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/kultur/kulturgutschutz-neu2/kurzgefasst/fragen-antworten-kgsg.html?nn=811092 ).

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Grütters

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