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Monika Grütters
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Frage von Stefan G. •

Frage an Monika Grütters von Stefan G. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Grütters,

in Ihrem / unserem Wahlkreis in Berlin-Mahlsdorf gibt es viele umweltbewusste, wirtschaftlich denkende Familien, die mit einer eigenen Solarstromanlage auf dem Hausdach die Energiewende kräftig mitfinanzieren.
Solche Familien, die eine Solarstromanlage finanzieren, zahlen auf die Investion Mehrwertsteuer und erhalten heutzutage kaum mehr eine nennenswerte Einspeisevergütung. Wollen sie nun aber den erzeugten Strom wenigstens zur Deckung des Eigenverbrauches nutzen, müssen sie darauf die EEG-Umlage entrichten. Ein Kohlekraftwerkbetreiber, der massiv die Umwelt schädigt, versorgt seine Anlagen auch mit dem selbst erzeugten Strom. Dafür muss er aber gar nichts bezahlen...

Wie ist Ihre Position zu der anstehenden Novellierung des EEG - besonders hinsichtlich der geplanten Einführung der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von selbst produziertem Solarstrom für Privatanlagen und die großzügigen Außnahmen für Industriebetriebe?

Mit herzlichen Grüßen freut sich auf Ihre Antwort

Stefan Galler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Galler,

vielen Dank für Ihre Frage. Soweit mir bekannt ist, sieht der Kabinettsentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des EEG vor, dass bereits bestehende Anlagen, die zur Eigenversorgung (im Sinne des EEG 2012) genutzt werden, von der EEG-Umlage befreit sind. Als „Bestandsanlagen“ gelten dabei alle Anlagen, die vor dem 01. Januar 2015 für den Eigenverbrauch genutzt werden. Dasselbe gilt auch für Ersatzinvestitionen, also Eigenversorgungsanlagen, die Bestandsanlagen am selben Standort erneuern, ersetzen oder um bis zu 30 Prozent erweitern. Es kommt hierbei zu keiner Veränderung der Rechtslage.

Von der Umlage befreit bleiben auch neue Anlagen, die die Leistung von 10 Kilowatt nicht übersteigen. Diese Kleinanlagen finden sich typischerweise bei Privathaushalten, die eben solche kleindimensionierten Anlagen auf ihren Eigenheimen unterhalten.

Ich halte es für richtig, dass das Gesetz gerade für bereits installierte Anlagen zur Eigenversorgung Bestandsschutz gewährt und dabei auch Erweiterungen um bis zu 30 Prozent entsprechend respektiert. Der Großteil der Eigenheimbesitzer mit Solaranlagen in Marzahn-Hellersdorf dürfte damit von zusätzlichen Belastungen durch die EEG – Umlage ausgenommen sein, was ich sehr begrüße.

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Grütters

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