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Frage von Sabine G. •

Frage an Monika Grütters von Sabine G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Grütters,

ich bin Polizeibeamtin in dieser eigentlich schönen Stadt. Das die Beamten über eine zu geringe Besoldung klagen, ist bekannt. Man hat in dieser Stadt keinerlei Perspektive weder bei der Erhöhung der Besoldung noch bei der Beförderung. Ich arbeite auf dem auftragsstärksten Abschnitt und kann nicht nachvollziehen, daß ich bei der hohen Arbeitsbelastung und den wesentlich größeren Gefahren sehr viel schlechter bezahlt werde, als die Kollegen des Bundes bzw. der anderen Länder. Es macht mich manchmal richtig traurig, wenn ich einen Bundespolizisten mit dem selben Dienstgrad sehe, der alles in allem ca. 500€ im Monat netto mehr bekommt und dafür ein viel ruhigeres Arbeitsleben hat.

Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit, daß man alle Landesbesoldungsgesetze abschafft und alle Beamte Deutschlands nach dem Bundesbesoldungsgesetz alimentiert? Würden Sie bzw. Ihre Partei sich nach der Wahl dafür einsetzen, eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundestag einzubringen?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus

Sabine

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Geisler,

vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Kritik an den von Ihnen geschilderten Umständen kann ich sehr gut nachvollziehen. Jedoch glaube ich nicht, dass es auf absehbare Zeit realistisch ist, zu einer bundeseinheitlichen Besoldung der Beamten und/oder der Angestellten im öffentlichen Dienst zurückzukehren. Die Flexibilisierung der Besoldung erfolgte durch die Föderalismusreform 2006, und eine erneute Veränderung würde wieder die Zustimmung jedes einzelnen Bundeslandes voraussetzen. Ich sehe leider keine realistische Möglichkeit, alle Länder für eine Zustimmung zu einer einheitlichen Besoldung zu gewinnen.

Eine entsprechende Gesetzinitiative des Deutschen Bundestages hätte daher auch nur Sinn, wenn sie mehr Verbindlichkeit entfalten könnte. Unser Grundgesetz schreibt dem Bund, den Ländern und den Kommunen die Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben zu. Die Besoldung von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst der Bundesländer ist laut Verfassung nun vornehmlich Aufgabe der Bundesländer. Deshalb kann der Deutsche Bundestag als gesetzgeberisches Organ der Bundesebene hier kaum Vorgaben machen, die die Bundesländer binden können.

Zuständig für eine angemessene Besoldung bleiben deshalb die Bundesländer. In Berlin tut sich aber seit der Regierungsbeteiligung der CDU doch einiges. So ist Berlin im Januar 2013 in die „Tarifgemeinschaft der Länder“ zurückgekehrt. Damit hat der Berliner Senat seine Bereitschaft signalisiert, die Gehälter der im öffentlichen Dienst Beschäftigten an das Durchschnittsniveau der anderen Bundesländer anzupassen.

Die CDU hat sich auf der Klausurtagung der Abgeordnetenhausfraktion in Dresden im April mit einem „Personalkonzept 2020“ klar zu diesem Ziel bekannt. So sollen die Gehälter der 68.000 Berliner Beamtinnen und Beamten zur Angleichung an das Besoldungsniveau des Durchschnitts der anderen Bundesländer ab 2014 nun um die jeweilige Erhöhung der TdL-Tarifabschlüsse plus 0,5 Prozent, mindestens jedoch um zwei Prozent pro Jahr angehoben werden. Damit würde Berlin seinen Rückstand auf die Durchschnittsbesoldung in anderen Bundesländern stetig verringern.

Im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 musste allerdings mit der Berliner SPD und Finanzsenator Nussbaum ein Kompromiss gefunden werden, bei der die CDU nicht alle ihre Vorstellungen zur Entwicklung der Berliner Beamtenbesoldung durchsetzen konnte. Vor dem Hintergrund der guten Entwicklung des Berliner Haushalts wäre es aus meiner Sicht aber zumindest denkbar, dass das Abgeordnetenhaus in seinen parlamentarischen Beratungen zum Haushalt auch erwägt, die Überschüsse nicht nur für die weitere Konsolidierung und notwendige Schuldentilgung zu verwenden, sondern einen Teil auch in eine Anpassung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten zu investieren.

Ich hoffe und wünsche Ihnen persönlich sehr, dass damit auch Ihre Situation für Sie zufriedenstellender wird und Sie Ihren so wertvollen Dienst weiterhin gerne versehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Grütters

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