Frage an Monika Grütters von Eckhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Grütters.
Warum haben Sie gegen schärfere Regeln gegen Abgeordnetenbestechung gestimmt?
Sie müssten doch wie alle Ageordneten dafür sein, dass alle Wähler das Gefühl und eine bestimmte Sicherheit haben, dass Abgeornete nicht von finaziell Mächtigen manipuliert werden können.
Von der Fraktion der CDU bin ich durch dieses Abstimmungsverhalten nicht besonders überrascht, bei Ihnen schon.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Rieke
Sehr geehrter Herr Rieke,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Frage, wie Sanktionen gegen Abgeordnete wegen unangemessener Beeinflussung sinnvoll geregelt werden können, ist in den vergangenen Jahren häufig diskutiert worden. Unterschiedliche Mehrheiten im Deutschen Bundestag haben hierfür bisher keine befriedigende Lösung gefunden. Bereits das ist ein Indiz dafür, dass die Lösung der Probleme nicht so einfach ist, wie es bisweilen von interessierter Seite dargestellt wird.
In der gerade abgelaufenen Legislaturperiode lagen zu diesen Fragen drei Anträge der Opposition vor. In einer Anhörung des Rechtsausschusses haben sich jedoch gleich vier der acht Sachverständigen dafür ausgesprochen, keinem der vorliegenden Gesetzentwürfe zu folgen, da sie alle mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringen würden.
Ich habe mich mit den in der Anhörung vorgebrachten Argumenten eingehend beschäftigt und bin letztlich ebenso wie die Sachverständigen zu dem Schluss gekommen, dass keiner der vorliegenden Entwürfe der Opposition eine rechtliche Grundlage dafür bietet, eindeutige Tatbestandsmerkmale zu definieren und auch Beweisschwierigkeiten zu lösen. Auch der Vertreter von Transparency International hat auf die Frage, wie und welche Regelungen konkret aus der rechtlichen Stellung des Abgeordneten abgeleitet werden könnten, zunächst keine befriedigende Antwort geben können.
Sie sehen, es handelt sich bei der Frage der „Abgeordnetenbestechung“ um sehr komplizierte rechtliche Fragestellungen. Deshalb verlinke ich Ihnen gern das Wortprotokoll der Anhörung (http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/archiv/27_Bek__mpfung_Abgeordnetenbestechnung/05_Wortprotokoll.pdf ), damit Sie sich selbst ein Bild machen - und alle Argumente zur Kenntnis nehmen können.
Da letztlich für mich keiner der drei vorliegenden Anträge der Opposition eine überzeugende Antwort auf die sich stellenden Fragen gegeben hat, konnte ich den Vorschlägen auch nicht zustimmen.
Dass Deutschland durch die Ratifizierung internationaler Abkommen grundsätzlich zu einer Neuregelung dieses Bereiches kommen muss, bleibt davon unberührt. Allerdings spreche ich mich dafür aus, dass wir diese Diskussion entlang der sachlichen Fragen und Probleme diskutieren, damit die Maßnahmen dann auch in der Praxis ihre Wirkung entfalten können.
Denn durch die bloße Umsetzung ist noch nichts gewonnen, wie das Beispiel Libyens oder Venezuelas zeigt, die zwar die entsprechende Richtlinie ratifiziert haben, aber deshalb nicht weniger Probleme mit der Korruption hatten. Auch aus diesem Grund bin ich skeptisch, dass eine schärfere Berücksichtigung der „Abgeordnetenbestechung“ im Strafrecht das erreichen würde, was mit ihr beabsichtigt ist.
Vielmehr scheint mir, dass wir gesamtgesellschaftlich das Klima für Transparenz und Offenheit stärken müssen. Diese Antwort ist natürlich ein Stück weit abstrakter und anstrengender als die Forderung nach einer bloßen Änderung des Strafrechts. Dennoch halte ich sie nach eingehender Beschäftigung mit dem Thema für ehrlicher und sachgerechter, als zu glauben, mit einer bloßen Gesetzesänderung seien die Probleme verschwunden.
Mit freundlichen Grüßen,
Monika Grütters