Frage an Monika Grütters von Michael G. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Grütters,
Sollen Eltern das Recht haben zu entscheiden, dass ihrem Sohn ohne medizinische Indikation die Vorhaut amputiert werden darf (sog. "Beschneidung")? Ist es nach GG Artikel 2 Absatz 2 nicht das Recht des Kindes selbst hierüber zu entscheiden wenn es alt genug ist?
Was halten Sie von der Position der Linksfraktion *in dieser Frage*?
http://www.linksfraktion.de/reden/kinder-14-jahren-schuetzen/
Anmerkung: Es geht mir wirklich nicht darum hier einen Link der Linksfraktion zu posten. Ich finde Gedankenaustausch und Zusammenarbeit gerade mit Politikern des "anderen Lagers" etwas sehr schönes. OK, außer mit der NPD.
Sehr geehrter Herr Groß,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Zulässigkeit der Beschneidung muss deshalb geklärt werden, weil dazu ein Urteil des Landgerichtes Köln erfolgt ist, das eine Beschneidung als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hat. Da eine abschließende juristische Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht in absehbarer Zeit nicht erfolgen können wird, ist es auch daher Aufgabe des Gesetzgebers, zu entscheiden, ob die Beschneidung von Jungen trotz verständlicher Einwände mit dem Kindeswohl vereinbar ist.
Schon das Landgericht Köln selbst hat dabei angemerkt, dass die Frage nach der Zulässigkeit der Beschneidung von Jungen durchaus auch anders beantwortet werden kann, als es das Gericht selbst getan hat. Diese Anmerkung war auch dem Umstand geschuldet, dass die Beschneidung von Jungen in vielen anderen Ländern gängige Praxis nicht nur aus religiösen Gründen ist. Im Gegenteil: Der Eingriff erfolgt auf Grundlage medizinischer und hygienischer Argumente. Die Beschneidung ist somit in vielen Ländern eine akzeptierte präventive Maßnahme.
Die Beispiele aus anderen Ländern (wie etwa den USA) zeigen, dass sich dort viele Eltern für eine Beschneidung ihrer Söhne entscheiden, ohne dass dabei ein religiöses Motiv zum Tragen käme. Ich teile besonders vor diesem Hintergrund die Auffassung, dass es auch bei uns die Eltern sein sollten, die zu entscheiden haben, ob eine Beschneidung dem Wohl ihres Sohnes dient.
Dass die Linksfraktion hier den Eltern nicht unbedingt zutraut, Entscheidungen im Sinne des Kindeswohls treffen zu können, stimmt mit ihrer generellen Haltung in familienpolitischen Fragen überein.
Ich halte es aber für richtig, dass wir die Definition der Inhalte des Kindeswohls in unserem Land, begrenzt durch grundrechtliche Schranken, den Eltern zubilligen. In der Regel wissen sie am besten, was für Ihre Kinder gut ist. Ich bin der Meinung, dass sich die Eltern dabei auch von religiösen Gründen leiten lassen dürfen, wenn die Folgen der medizinischen Behandlung bzw. des Eingriffs nach allgemeinen Maßstäben vertretbar sind.
Ich halte deshalb die entwickelte Regelung für eine vernünftige Lösung, die zudem auch klargestellt, dass die Voraussetzung für die Beschneidung eine fachgerecht durchgeführte Prozedur sein - und ohne unnötige Schmerzen für das Kind auskommen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Grütters