Frage an Monika Grütters von Andrea L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Prof.Grütters,
im Koalitionsvertrag steht,daß bei Vergabe öffendlicher Aufträge ,ein Mindestlohn von 8,50 € gezahlt werden muß. Mich würde interessieren,ob das auch kontrolliert wird. Gilt das auch für die Verpachtung von Kantinen in Senatsgebäuden ? Ich arbeite in einer solchen und werde nicht so entlohnt. Mein Arbeitgeber ist auch nicht bereit,das zu ändern. Darum meine Frage.
Mit freundlichem Gruß
Andrea Löhr
Sehr geehrte Frau Löhr,
als Mitglied des Deutschen Bundestages kann ich Ihnen leider keine detaillierte Auskunft über die Verträge der einzelnen Senatsverwaltungen mit den jeweiligen Catering-Unternehmen geben. Ich möchte Sie freundlich bitten, sich an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung zu wenden, die für dieses Thema die Berichtspflicht im Senat inne hat.
Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, dass eine Änderung von Vertragsmodalitäten bei laufenden Verträgen nicht immer möglich ist, da beide Vertragspartner zustimmen müssen. Sofern hier zwischen Senatsverwaltung und Caterer ein bereits längerfristiger Vertrag besteht, könnte es durchaus sein, dass die im Koalitionsvertrag festgehaltene Regelung erst bei Neuausschreibung des Auftrages greifen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Monika Grütters