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Frage von Maik Z. •

Frage an Monika Grütters von Maik Z. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Grütters!

Sie stimmten am 29.06. dem ESM zu. Ich habe dazu vier Fragen an Sie:

1. Haben Sie sich den ESM-Vertrag durchgelesen?
2. Haben Sie Fragen, die sich Ihnen stellten, mit Fachleuten diskutiert?
3. Waren Sie sich vor der Abstimmung über die Kernpunkte des ESM und deren Folgen bewußt?
-Unbeschränkte Haftung
-Unbeschränkte Zahlungen innerhalb von 7 Tagen
-Eine Behörde, die über jedem Gesetz steht
-Absolute Immunität der Behörde und ihrer Vertreter
4. War Ihnen vor der Abstimmung bekannt, daß die Verträge über den ESM in der Nacht zuvor geändert wurden und auch auf die Rettung von Banken ausgedehnt worden sind?

Die Frage, die ich lieber nicht stellen möchte:
Wer bezahlt, wenn die Rechnungen glatt gestellt werden und Spanien, Italien und Frankreich unter dem Rettungsschirm sitzen?

Wenn die Bevölkerung den Gürtel enger schnallen muß, stirbt als erstes die Kultur.

Mit freundlichen Grüßen
Maik Ziemer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ziemer,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich im Folgenden beantworte:

1.) Ja.
2.) Ja.
3.) Alle wesentlichen Entscheidungen, die der ESM treffen kann, einschließlich der Gewährung von Finanzhilfen oder Änderungen am gezeichneten Kapital, müssen einstimmig durch den Gouverneursrat des ESM getroffen werden. Deutschland verfügt über seinen Vertreter im Gouverneursrat dabei bei allen wichtigen Entscheidungen des ESM über ein Vetorecht. Mit dem ESM-Finanzierungsgesetz haben wir dieses Vetorecht dem Deutschen Bundestag übertragen, indem dem Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Gouverneursrat ein umfangreicher Parlamentsvorbehalt vorgeschaltet wurde. Hat der Vertreter kein Votum des Bundestages, so muss er mit Nein stimmen. Aufgrund der im Gesetzgebungsverfahren bewusst verankerten Regelung muss das Plenum des Deutschen Bundestages immer dann vorher zustimmen, wenn der ESM ein neues finanzielles Risiko eingeht. Das ist insbesondere bei Entscheidungen über neue Hilfsprogramme der Fall oder auch bei finanzwirksamen Änderungen von bestehenden Programmen.

4.) Nach wie vor gibt es keine unmittelbare Rekapitalisierung von Banken durch den ESM. Zunächst müsste im Eurogebiet eine wirksame einheitliche Bankenaufsicht unter Einbeziehung der EZB eingerichtet sein. Letztlich wird es aber auch von der Entscheidung des Deutschen Bundestages abhängen, ob wir eine unmittelbare Bankenrekapitalisierung durch den ESM als neues Hilfsinstrument zulassen. Denn dafür müsste das beschlossene ESM-Finanzierungsgesetz geändert werden, in dem zum einen die Hilfsinstrumente selbst und zum anderen die ESM-Beteiligungsrechte geregelt sind.

Zur Ihrer Bemerkung, dass in Zeiten finanzieller Probleme als erstes die Kultur „sterben“ würde, darf ich mir den Hinweis auf die aktuelle Entwicklung des Bundeshaushalts erlauben. Der Etat des Staatsministers für Kultur und Medien ist der neben dem Haushalt für Bildung und Forschung der einzige, der von den spürbaren Kürzungen ausgenommen ist, die mit Blick auf das Inkrafttreten der Schuldenbremse vorgenommen wurden.

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Grütters

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