Frage an Monika Grütters von David H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Grütters,
wie stehen Sie persönlich zum neuen ungarischen Mediengesetz, das am 1.1.2011 in Kraft tritt und letztlich eine Behörde für Medienzensur einführt. Wie nehmen Sie persönlich Einfluss auf die Bundesregierung, auf europäischer Ebene sich dafür einzusetzen, dass auch Ungarn die europäische Grundrechtecharta achtet und demokratische Grundprinzipien weiterhin einhält?
Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest,
mit freundlichen Grüßen,
David Herrmann
Sehr geehrter Herr Herrmann,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Weihnachtsgrüße. Ich hoffe, dass auch Sie ein frohes Weihnachtsfest gefeiert haben und gut in das neue Jahr gestartet sind. Ihrer Fragestellung ist bereits zu entnehmen, dass Sie dem reformierten ungarischen Mediengesetz sehr skeptisch gegenüberstehen. Diese Haltung teile ich. Auch ich kann nicht nachvollziehen, weshalb in Ungarn ein solch striktes Gesetz notwendig sein sollte.
Zwar hat die ungarische Regierung in den vergangenen Tagen argumentiert, dass das Gesetz durch Fehlinterpretationen missverstanden worden sei, meine Zweifel an dem Gesetz kann diese Behauptung aber nicht ausräumen. Dass die ungarische Medienbehörde bereits am ersten Tag nach Inkrafttreten einen privaten Radiosenders wegen eines Liedes zensiert hat, lässt meine Skepsis gegenüber dem Gesetz eher steigen.
Deshalb bin ich der Meinung, dass die Europäische Union intensiv prüfen sollte, inwieweit eine solche nationale Regelung vereinbar mit den europäischen Grundwerten vereinbar ist, die Ungarn mit dem Eintritt in die EU akzeptiert hat. Bei Verstößen gegen diese Grundwerte hat die EU bereits vor gut 10 Jahren klare Sanktionsregeln erlassen. Aus meiner Sicht ist es dabei zunächst Aufgabe der Institutionen der Europäischen Union zu prüfen, ob ein Verfahren gegen Ungarn einzuleiten ist. Die Brüsseler Institutionen haben in den vergangenen Jahren zurecht auf größere Mitspracherechte gedrängt, nun wäre es an der Zeit, dass die EU-Kommission und das Europäische Parlament diese Rechte auch nutzen.
Andernfalls besteht auch immer noch die Möglichkeit, dass die Bundesregierung sich dafür einsetzt, das ungarische Mediengesetz durch die EU überprüfen zu lassen. Die Bundesregierung hat bereits deutlich gemacht, dass sie es für sinnvoll hält, dass Ungarn der Kritik von internationaler Seite auch tatsächlich Rechnung trägt. Um die Prüfung einzuleiten braucht Deutschland aber die Unterstützung von mindestens acht weiteren Mitgliedsstaaten, während die Kommission und das Europäische Parlament die Prüfung direkt veranlassen können.
Letztlich gilt es aus meiner Sicht immer zu berücksichtigen, dass die Europäische Union sich als Gemeinschaft von Staaten versteht, die Demokratie und Menschenrechte im Inneren wie nach Außen fördern wollen. Ein Mitgliedsstaat sollte deshalb mit echten Konsequenzen rechnen müssen, wenn er gegen diese gemeinsamen Grundsätze verstößt.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Grütters