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Monika Grütters
CDU
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Frage von Michael N. •

Frage an Monika Grütters von Michael N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Grütters,

Zuerst moechte ich feststellen dass ich kein Neonazi sondern seit den 80er Jahren CSU/CDU Waehler bin. Leider wird man schnell in diese Schiene gedraengt wenn man deutschnational denkt und fühlt !
Meine Frage sind eigentlich vier und beziehen Sich auf das angekuendigte Sparpaket / Kürzungen bei Sozialleistungen.

1. Warum unternimmt unsere Regierung nichts gegen die Überhoehten Medikamentenpreise ?
zB: Mein Diabetis Medikament kostet in der BRD 89 Euro, in Mallorca Spanien 57 Euro !!!!!

2. Warum llaesst der Staat Medizin umsonst studieren wenn die Mediziner dann sowiso ins Ausland abwandern ? Jeder Student sollte sich verpflichten eine Mindestzeit hier zu arbeiten um der Gessellschaft die kosten ( wie im Ausland ueblich ) zurueck zu erstatten oder sein Studium selbst zu finnanzieren.

3. Anstatt Harz 4 Leistungen zu kuerzen, warum erhalten nicht Deutsche Staatsbürger Harz 4 ?
Dies gibt es nirgends sonst auf der Welt und kostet UNSUMMEN !!!!

4. Warum wird das Asylrecht nicht reformiert.? Im Durchschnitt dauert eine Bearbeitung 2 Jahre !
Man sollte zentrale Lager einfuehren mit eigener Gerichtsbarkeit sodass schnell bearbeitet und entschieden wird.

Mit freundlichen Gruessen,

Michael Neumayr

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neumayr,

gerne beantworte ich Ihre Fragen:

1.) Die Regierung unternimmt natürlich etwas gegen ungerechtfertigt hohe Preise von Medikamenten. Vor knapp einer Woche hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Rösler gebilligt, der den Pharmaunternehmen enge Grenzen bei der Festlegung der Medikamentenpreise setzt.

2.) Natürlich ist es richtig, sich Gedanken darüber zu machen, wie wir es schaffen, dass möglichst viele Absolventen des Medizinstudiums anschließend auch als Ärzte für unser Gemeinwesen tätig werden. Denn, da gebe ich Ihnen recht, die Ausbildung von Medizinern ist mit ca. 180.000 Euro pro Absolvent sehr teuer.

Angesichts der Dauer eines Medizinstudiums erscheint mir eine Selbstverpflichtung von Medizinstudenten, sich später dem Arztberuf zu widmen, schwierig zu sein.

Kann man von jungen Menschen, die mit 19 ihr Abitur abgelegt haben, verlangen, dass sie sich verbindlich darauf festlegen, was sie knapp 10 Jahre später beruflich machen wollen?

Die Möglichkeit, die Kostenfreiheit des Studiums daran zu knüpfen, dass der Absolvent eine bestimmte Zeit als Hausarzt arbeitet und so nachlaufende Studiengebühren vermeidet, erscheint mir auf den ersten Blick besser. Hierbei bleibt dem Studierenden die Möglichkeit, zwischen zwei Alternativen zu wählen.

Dies ist auch bei einem Modellversuch gegeben, den aktuell die christlich-liberale Landesregierung in Sachsen durchführt: Dort bekommen Medizinstudenten Studienbeihilfen zwischen 300 und 600 Euro monatlich. Im Gegenzug verpflichten sich die Medizinstudenten, nach ihrer Ausbildung zum Allgemeinmediziner vier Jahre lang als Hausarzt in einer unterversorgten Region in Sachsen zu arbeiten. Auch hier bleibt die Wahlmöglichkeit bestehen. Das ist wichtig, um die Attraktivität des Medizinstudiums auch zukünftig zu erhalten und mögliche Bewerber nicht durch eine strikte Verpflichtung abzuschrecken.

Fast noch wichtiger ist aber, dass die Situation der Ärztinnen und Ärzte an den Krankenhäusern verbessert wird. Dazu gehört insbesondere, dass der Arztberuf familienfreundlicher wird. Mittlerweile sind 64 Prozent aller Studierenden in der Medizin weiblich und ihr Anteil steigt weiter. Da der Arztberuf im Krankenhaus aber zu den familienunfreundlichsten überhaupt gehört, ist es nicht allzu verwunderlich, dass sich viele Frauen scheuen, diesen Beruf dann voll auszuüben, obwohl sie die Fähigkeiten dazu mit Leichtigkeit erfüllen. Hier geht dem deutschen Gesundheitssystem eine große Ressource verloren, das kann aus meiner Sicht nicht mehr länger hingenommen werden.

3.) Die Leistungen, die in Deutschland lebende Menschen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch erhalten, stellen das Existenzminimum dar, das jeder Mensch zum Leben braucht. Die Pflicht der Bundesrepublik Deutschland, jedem Menschen, der in ihren Grenzen lebt, das Existenzminimum zu gewähren, ergibt sich direkt aus dem wichtigsten Grundsatz unserer Verfassung, niedergelegt in Artikel 1, Abs.1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ So wenig wie das Grundgesetz hier zwischen Deutschen und Nicht-deutschen Menschen unterscheidet, so wenig tut das konsequenterweise auch die Sozialgesetzgebung. Eine Abweichung hiervon wäre aller Voraussicht nur sehr schwerlich mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen.

4.) Grundsätzlich muss über Asylanträge schneller entschieden werden. Verfahren über viele Jahre sind sowohl für die Betroffenen wie für unser Gemeinwesen eine unzumutbare Belastung. Der Schwebezustand, in dem Asylbewerber nicht arbeiten, nicht wissen, wo sie leben werden, möglicherweise aber schon Kinder in Deutschland bekommen haben, die hier dann zur Schule gehen, behindert Integration und macht eine spätere Ausweisung nicht nur menschlich schwierig.

Deshalb setzt sich die CDU auch in Berlin für eine Verfahrensbeschleunigung ein. Gleichzeitig müssen wir unentschiedene Langzeitfälle jedenfalls dann zugunsten der Asylbewerber endgültig klären, wenn sie einen Arbeitsplatz finden, sie nicht durch Straftaten aufgefallen sind und ihre Kinder mit Erfolg deutsche Schulen besuchen.

Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht richtig, „Lager mit eigener Gerichtsbarkeit“ einzuführen. Mit meinem Verständnis eines freiheitlich – demokratischen Rechtsstaates, der unserem Staatswesen zugrunde liegt und die Menschenwürde als höchstes Gut schätzt, ist dieser Vorschlag jedenfalls nicht kompatibel. Unabhängig von seiner Nationalität und seinem Status verdient jeder Mensch eine menschenwürdige Unterbringung und eine faire Behandlung durch den Rechtsstaat. Darüber hinaus ist die Zahl der Asylbewerber in den letzten Jahren auch signifikant gesunken. Jährlich werden in der Bundesrepublik nurmehr knapp über 20.000 Asylanträge gestellt, ein niedriger Wert, der zuletzt in den 70er Jahren erreicht wurde. Die dramatischen Zahlen aus den 90er und frühen 2000er Jahren, als teilweise mehrere hunderttausend Menschen jährlich Asyl in Deutschland suchen mussten, gehören mittlerweile zum Glück der Vergangenheit an.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters

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