Frage an Monika Grütters von Hans Jürgen Lietz, StR. u. B. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Grütters!
Ich wünsche mir, dass endlich mal ein Entwurf des Gestzes "Deutsch ins Grundgesetz" im Parlament verhandelt wird.
Das war doch mal ein CDU-Parteitagsbeschluss!
Wo ist dieser Entwurf hängen geblieben?
Ich weiß dass es an Ihnen nicht liegt, aber wer bremst dieses Gesetzgebungsverfahren?
Mit freundlichen Grüßen
Hans Jürgen Lietz
Sehr geehrter Herr Lietz,
vielen Dank für Ihre Frage. Seit ich im Jahr 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages geworden bin, setze ich mich für den Zusatz „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch“ in unserem Grundgesetz ein. Leider ist es bislang noch nicht gelungen, für dieses Anliegen eine Mehrheit zu gewinnen. Die CDU hat sich, wie Sie richtig bemerkt haben, auf dem Bundesparteitag im Dezember 2008 klar für die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz ausgesprochen.
Ich bin sicher, die Verankerung der Deutschen Sprache im Grundgesetz könnte als Anstoß dienen, eine kritische Debatte in der breiten Öffentlichkeit über die Zukunft der Deutschen Sprache zu führen. Denn eine Sprache, die nicht ausdrücklich gepflegt wird, kann nicht überleben. Hier fehlt es in Teilen der Gesellschaft aus meiner Sicht am Problembewusstsein.
Jede Grundgesetzänderung bedeutet jedoch nicht nur eine Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Position, sondern ruft immer auch Grundsatzfragen nach dem Inhalt und der Bestimmung des Grundgesetzes hervor. Mit jeder Erweiterung entstehen neue Begehrlichkeiten anderer Interessensgruppen, die ihr Anliegen (Sport, o.ä.) ebenfalls in der Verfassung verankert sehen wollen.
Um einer solchen Entwicklung keinen Vorschub zu leisten, besitzen die sogenannten Verfassungspuristen, die sich gegen jede Erweiterung des Grundgesetzes aussprechen, eine sehr starke Position. Die Federführung für Grundgesetzänderungen liegt dabei beim Rechtsausschuss und den jeweiligen Mitgliedern der entsprechenden Arbeitsgruppen der Fraktionen. Dort sind Befürworter einer möglichst „schlanken“ Verfassung traditionell besonders stark vertreten, das macht es auch für die Befürworter des Deutschen als Landessprache in der Verfassung so schwierig, eine Mehrheit zu finden.
Dennoch gibt es im Deutschen Bundestag auch eine wachsende Zahl von Abgeordneten, die die Deutsche Sprache im Grundgesetz verankert sehen wollen. Ich möchte Ihnen deshalb versichern, dass ich mich auch zukünftig dafür einsetzen werde, dass die Aufnahme der Deutschen Sprache in das Grundgesetz gelingt und eine Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag einer solchen Grundgesetzänderung zustimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Grütters