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Monika Grütters
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Frage von Marco S. •

Frage an Monika Grütters von Marco S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Grütters,

meine frage bezieht sich auf die CDS (kreditausfallversicherung) und auf die maßnahmen zur steuerung des finanzmarktes.

1. ist es möglich und auch gewollt die CDS auf eigner einer statsanleihe zu beschränken oder sollen diese CDS generell verboten werden?
(meinem verständnis nach ist es momentan möglich das jeder ob er eine staatsanleihe hält oder nicht eine CDS abschließen kann.)

2. ist die finanztransaktionssteuer als alleiniges mittel ausreichend um die finanzmärkte besser in den griff zu bekommen?

3. wofür soll das geld aus einer solchen steuer verwendet werden?

4. wie hoch schätzt man die einnahmen einer solchen steuer?

Mit freundlichen grüßen

Marco Sposato

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sposato,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die BaFin hat am 19. Mai ungedeckte Leerverkäufe von Staatsanleihen aus der Euro-Zone sowie von Aktien mehrerer Finanzunternehmen untersagt. Diese Anordnung gilt zunächst bis zum 31. März 2011 und erstreckt sich auch auf ungedeckte Kreditausfallversicherungen (die von Ihnen angesprochenen CDS) auf Ausfallrisiken auf der Staaten der Euro-Zone. Das Bundesfinanzministerium und die BaFin prüfen laufend die Entwicklung an den Finanzmärkten und werden gegebenenfalls weitere Schritte vorschlagen.

Die Finanzaktivitätssteuer soll auf die Gewinne von Finanzunternehmen, aber auch auf Gehaltszahlungen wie etwa Manager-Boni erhoben werden. Dadurch sollen Banken und Anlagefonds dauerhaft an den Kosten von Krisen beteiligt werden, die durch sie mit verursacht wurden. Diese Regelung allein kann sicher nicht zu einer ausreichenden Regulierung der Finanzmärkte führen. Dazu gehört ein Maßnahmenbündel, das eine durchschlagskräftigere Aufsicht, robustere Eigenkapital- und Liquiditätsregeln, klügere Kompensations- und Haftungsregeln sowie einen stärkeren Schutz der Steuerzahler und Sparer beinhalten muss. Ein solches Projekt kann jedoch nicht gänzlich auf nationaler Ebene allein angestoßen werden, sondern bedarf mindestens einer Koordinierung auf Europäischer- wahrscheinlich aber sogar auf Internationaler Ebene, um eine wirkungsvolle Kontrolle der Finanzmärkte zu ermöglichen.

Zu Ihren letzten beiden Fragen möchte ich zu diesem Zeitpunkt noch keine Stellung nehmen. Die Frage der Höhe der Einkünfte aus einer Finanzaktivitätssteuer hängt maßgeblich von Ihrer konkreten Gestaltung und Reichweite ab. Die in der Öffentlichkeit kursierenden Schätzungen eignen sich deshalb kaum als Grundlage für Überlegungen, wofür die aus dieser Steuer entspringenden Gelder verwendet werden könnten. Hierüber wird erst dann entschieden werden können, wenn letztlich klar ist, in welcher spezifischen Form die Finanzaktivitätssteuer umgesetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Grütters

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