Frage an Monika Grütters von Simon W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Prof. Grütters,
da Sie sich in meinem Stadtbezirk um einen Sitz im Deutschen Bundestag bewerben, möchte ich gerne von Ihnen wissen, wie Ihre Meinung zu folgenden Themen ist:
1. Wie stehen Sie zur Vorratsdatenspeicherung, wie sie im „Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ geregelt wurde?
2. Wie stehen Sie zum „Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“?
3. Welche Meinung haben Sie zur ePetition von Frau Franziska Heine „Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009“?
4. Wie stehen Sie zum Vorhaben der EU-Kommission ein Abkommen mit den USA aushandeln, das Washington dauerhaften den Zugriff auf Bankverbindungsdaten des Finanzdienstleisters Swift sichert?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Wittwer,
zu einigen der von Ihnen angesprochenen Themen habe ich mich bereits in der vergangenen Legislaturperiode auf www.abgeordnetenwatch geäußert. So finden Sie meine Position zur Blockung von Seiten mit kinderpornographischen Inhalten auf dieser Plattform: http://www.abgeordnetenwatch.de/prof_monika_gruetters-650-5876.html#questions .
Zur so genannten Vorratsdatenspeicherung habe ich auf meiner Internetseite www.monika-gruetters.de ( http://www.monika-gruetters.de/index.php?ka=2&ska=124 ) Stellung bezogen.
Die Petition von Franziska Heine halte ich für ein hervorragendes Beispiel von bürgerschaftlichem Engagement. Die Inhalte der Petition haben ja durchaus auch in der politischen Willensbildung ihre Berücksichtigung gefunden. Frau Heine wird aller Voraussicht nach kurz nach Beginn der kommenden Legislaturperiode vom Petitionsausschuss zu diesem Thema angehört werden. Unsere Demokratie lebt von dieser engagierten Art der Beteiligung und Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger. Dazu hat auch das Internet seinen Teil beigetragen, und uns Politikern ist bewusst, welch hohes Gut die freie Meinungsäußerung auch und gerade im Internet darstellt. Die jüngsten Ereignisse auf internationaler Bühne, etwa im Iran oder Myanmar, erfüllen mich immer mit Dankbarkeit, in einer so entwickelten Demokratie wie der unsrigen zu leben. Daher wäge ich bei jedem Gesetz, das in diesen Bereich unserer Grundrechte hinwirkt, sehr genau ab, ob eine Begrenzung wirklich notwendig ist.
Die Problematik des Zugriffs der USA auf Daten von Swift beschäftigt die Politik ja schon längere Zeit. Die Union hat sich dabei seit Bekanntwerden der Weitergabe von SWIFT-Daten an US-Behörden intensiv für die Aufklärung des Sachverhalts eingesetzt. Zu berücksichtigen ist in der Debatte zunächst einmal, dass SWIFT über einen Sicherungsserver in den USA verfügt, auf dem alle Daten des Hauptservers in den Niederlanden "gespiegelt" werden. Auf dem Server im Hoheitsbereich der USA hat die amerikanische Regierung eigene Zugriffsrechte, die weder durch die EU noch durch die Bundesregierung angetastet werden können.
Die Zugriffsrechte der USA auf bestimmte SWIFT-Datensätze haben eine hohe Bedeutung zur Terrorismusabwehr und sind daher indirekt auch für die EU von Nutzen. Allerdings sind nicht sämtliche Daten von SWIFT für die Terrorismusbekämpfung relevant. Bei Transaktionen innerhalb der Eurozone wird die Relevanz nur in den seltensten Fällen vorhanden sein, weshalb die Daten dieser Zone nun auf einen Server in der Schweiz ausgelagert werden sollen, um sie nicht mehr dem quasi automatischen Zugriffsrecht der USA anheim zu stellen. Über diese Verlagerung und eventuelle Zugriffsrechte der Amerikaner nach Antrag an eine Koordinationsstelle der EU wird nun verhandelt. Ich gehe davon aus, dass im Dialog mit den USA die EU und auch die Bundesregierung die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und Datensicherheit als zentrales Ziel weiter verfolgen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Grütters